Warntafel bei Fahrradträgern doch wieder Pflicht?

Chaos beim Fahrradtransport in Italien: Seit Januar 2025 ist die Warntafel an Kupplungsträgern mit Kennzeichen und Licht offiziell nicht mehr vorgeschrieben. Doch ADAC und ÖAMTC empfehlen, die Warntafel besser weiterhin zu montieren.
Seit Januar 2025 wollte Italien Reisenden das Leben erleichtern. Eine neue Regelung versprach, dass zumindest an Fahrrad- und Transportträgern auf der Anhängerkupplung von Autos, Campervans oder Campingbussen keine Warntafel gehängt werden muss. Doch in der Praxis sieht das offenbar anders aus. Sowohl der ADAC als auch sein österreichischer Schwesterverband ÖAMTC empfehlen Reisenden, die Warntafeln weiterhin anzubringen, um Bußgelder zu vermeiden. Statt Klarheit herrscht Unsicherheit.
Neue Regel, uneinheitliche Umsetzung
Eine Gesetzesänderung und ein Rundschreiben des italienischen Verkehrsministeriums hatten im Januar Vorgaben gemacht, die zumindest viele Verkehrsjuristen klar interpretierten: Die Warntafelpflicht entfällt für Kupplungsträger an Fahrzeugen der Klassen M1 also Pkw und N1 leichte Nutzfahrzeuge, zu denen Wohnmobile und Campingbusse zählen. Vorausgesetzt, die Beleuchtung bleibt sichtbar oder der Träger hat eine eigene und ein Wiederholungskennzeichen ist vorhanden.
Polizei und Verkehrssicherheitsbehörden setzen die neue Vorschrift offenbar nicht überall um. Auf jeden Fall schreibt der ADAC Nordbayern, dass nach Hinweisen des ACI (Automobile Club d'Italia) Fahrer und Fahrerinnen weiterhin Warntafeln anbringen müssen, wenn sie mit einem Träger auf der Anhängerkupplung ihre Fahrräder mitnehmen. Unabhängig davon, ob der Träger eine eigene Beleuchtung und ein Wiederholungskennzeichen hat. Das betrifft auch viele Reisende mit Campingbussen, denn praxistaugliche Kupplungsträger gibt es mittlerweile auch für Kastenwagen und kompakte Campervans. Laut ÖAMTC widerspricht sogar ein aktuelles Rundschreiben des Innenministeriums den im Januar angekündigten Erleichterungen. Es fehle deshalb eine einheitliche Umsetzung vor Ort.
Warntafel an Heckträgern von Wohnmobilen Pflicht
Für Wohnmobile, an denen Fahrradträger direkt an der Heckwand montiert sind, gilt die Befreiung von der Warntafelpflicht ohnehin nicht. Das betrifft auch viele Campingbusse mit Trägern an den Hecktüren. Wer mit solchen Fahrzeugen unterwegs ist, muss die Warntafel weiterhin anbringen. Unabhängig davon, ob Licht oder Kennzeichen verdeckt werden. Damit bleibt gerade für Reisemobile der bürokratische Mehraufwand bestehen.
Fahrradtransport in Italien: Automobilclubs raten zur Vorsicht
Sowohl ADAC als auch ÖAMTC empfehlen, die Warntafel weiterhin mitzuführen. Auch wenn der Gesetzestext eine Ausnahme vorsieht, raten beide Clubs dringend zur Absicherung. Niemand möchte im Urlaub mit der Verkehrspolizei diskutieren oder Geldstrafen zahlen. Die klare Botschaft: Wer mit Fahrrädern nach Italien fährt, bleibt mit der Warntafel auf der sicheren Seite.