Supermarkt-Parkplätze als rechtsfreier Raum

An vielen Supermarkt-Parkplätzen weist ein Schild auf die StVO hin. Die gilt dort aber gar nicht, weil es sich nicht um öffentliche Straßen handelt. Dererlei Schilder sind also mehr Dekoration als Anweisung, was manchmal erst nach einem Unfall auffällt.
Wer beim Ausparken einen Unfall verursacht, trägt die Schuld. Wer von rechts kommt, hat in unbeschilderten Situationen Vorfahrt, und wer sich einordnen will, muss den Pfeilen auf der Fahrbahn folgen. Stimmt alles – wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße bewegen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nehmen auch viele Supermarkt-Parkplätze mit einem entsprechenden Hinweisschild für sich in Anspruch. Dabei vergessen sie allerdings, dass sie in Wahrheit gar keine Straße sind.
Nun soll natürlich nicht der Anarchie Tür und Tor geöffnet werden, doch ein Überblick über geltendes Recht kann ja nie schaden. Wie auch der WDR kürzlich berichtete, gilt auf Parkplätzen lediglich Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung. Dieser Paragraf ist allerdings eher eine Empfehlung, wenn auch eine gute: Er legt den Verkehrsteilnehmern gegenseitige Rücksichtnahme nahe und umfasst immerhin eine Tempolimitierung auf Schrittgeschwindigkeit.
Parkplatzsünder sind charakterschwach
Wer sich als grundgesunde Einzelperson auf einen Behinderten- oder Mutter-Kind-Parkplatz stellt, ist charakterlich sicher keine Lichtgestalt, begeht jedoch mitnichten eine Straftat. Dass ein Auto demzufolge durch einen Supermarkt-Besitzer zum Abschleppen freigegeben wird, dürfte kaum vorkommen.
Wer den Schulterblick beim Ausparken zuletzt in der Führerscheinprüfung demonstriert hat, und nun in Folge dessen auf ein anderes Auto kracht, trägt nicht automatisch die Schuld am Unfall. Der Geschädigte hat auf dem Parkplatz häufig zumindest eine Teilschuld an der Karambolage. Als ähnlich uneindeutig erweist sich die Schuldfrage eines Unfalls, der durch das Ignorieren der Pfeil-Beschriftungen auf dem Asphalt verursacht wurde. Diese gelten auf einem Parkplatz lediglich als Empfehlung und nicht als rechtlich festgelegte Vorschrift. Trotzdem ist es durchaus ratsam die Pfeile nicht kategorisch zu ignorieren. Das samstägliche Chaos vor einem Supermarkt muss schließlich nicht zusätzlich befeuert werden.
Vorfahrtsregelung Fehlanzeige
Zur besseren Organisation des automobilen Miteinanders ist weiterhin das Befolgen der Rechts-vor-links-Regelung empfehlenswert. Auch wenn der von rechts Kommende auf einem Parkplatz rechtlich gesehen keinen unbedingten Vorrang genießt. Bei einem Crash haben alle Beteiligten mit einer Teilschuld zu rechnen. Hier spielt allem voran die gefahrene Geschwindigkeit eine Rolle, nicht aber die Fahrtrichtung.
Halten wir also fest: Viele Regeln, die uns aus dem Straßenverkehr bekannt sind, finden rein rechtlich auf Parkplätzen keine Anwendung. Sie dennoch zu befolgen zeugt aber nicht nur von Edelmut, sondern vor allem von einer gewissen Vernunft. Denn am Ende hat ja niemand Freude an Kratzern und Dellen – schuldig oder nicht.
Die wichtigsten Merkregeln:
- Wenn es auf einem Parkplatz kracht, tragen alle Beteiligten meist eine Teilschuld
- Entscheidend ist, ob mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wurde
- Fahrbahnmarkierungen sind auf Parkplätzen lediglich Empfehlungen – aber lohnenswerte
- Das Abschleppen eines falsch geparkten Autos durch einen Supermarkt-Betreiber ist sehr unwahrscheinlich
- Wer dennoch falsch parkt, muss mit dem Unmut der Umstehenden rechnen und riskiert ein Hausverbot