Mietkautionsbürgschaft - der einfache Weg in die Traumwohnung?

Das soll sie sein! Die neue Traumwohnung nach der Sie schon so lange gesucht haben. Sie bietet reichlich Platz für die ganze Familie, die Lage ist traumhaft und die Miete annehmbar. Doch ein Umzug ist für die meisten Menschen mit Mühe, zeitlichem Aufwand und Stress verbunden. Von den Kosten für neue Möbel, Renovierung und Mietkaution ganz zu schweigen. So will jeder Wohnungswechsel gut überlegt sein.
Ein Umzug ist in jedem Fall mit Kosten verbunden, viele Faktoren spielen dabei eine wichtige Rolle. Zumindest einen dieser Faktoren können Sie jedoch getrost vernachlässigen und das ist der finanzielle Aufwand für die Mietkaution. Eine Lösung dafür bietet die Mietkautionsbürgschaft. Hiermit sparen Sie die Kosten für die Mietkaution und der Vermieter bekommt trotzdem die Sicherheit für den Fall der Fälle. Doch die vermeintlich bequeme Lösung ist nicht umsonst.
Was ist die Mietkaution und wofür ist sie gut?
Ein Mietvertrag für einen Wohnraum wird auch als Dauerschuldverhältnis bezeichnet. Das bedeutet, dass der Mieter über einen langen Zeitraum in einem Schuldnerverhältnis zum eigenen Vermieter steht. Für den Vermieter gibt es während der Vertragslaufzeit ein Mietausfallrisiko; Sei es durch Zahlungsausfall aus finanziellen Nöten oder schlichte Zahlungsunwilligkeit. Auch andere Forderungen können durch die Mietkaution abgedeckt werden. Dazu gehören Nebenkosten oder Reparaturkosten.
Die Mietkaution ist für den Vermieter eine Möglichkeit der Risikominimierung. Der Mieter hinterlegt eine bestimmte Geldsumme beim Vermieter, um diesem finanziellen Ausgleich zu bieten, falls einer der oben genannten Fälle eintritt. Eine gesetzliche Verpflichtung für den Mieter, die Kaution zu hinterlegen, gibt es nicht. Allerdings wird die Mietsicherheit von beinahe jedem Vermieter als Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages gefordert.
Das Mietrecht besagt, dass:
1. die Höhe der Mietsicherheit auf drei Kaltmieten beschränkt werden muss
2. die Mietkaution in drei gleichbleibenden Monatsraten gezahlt werden kann
3. die Mietsicherheit auf jede mögliche Art angelegt werden kann, wenn sich beide Parteien einig sind
4. die aus der Anlage resultierenden Erträge dem Mieter zustehen
Diese Vorgaben gelten nicht bzw. nur bedingt für gewerbliche Mietverhältnisse. Hier kann die Höhe der Kautionssumme zum Beispiel frei verhandelt werden.
Mietkautionsbürgschaft – Sicherheit für den Vermieter
Soviel zur Theorie. Die Praxis besagt, dass Sie als Mieter auf die Zahlung der Mietkaution verzichten können und die Wohnung Ihrer Träume trotzdem beziehen können. Im Rahmen der Kautionsbürgschaft kommen Dritte im Fall der Fälle für die Schulden des Mieters auf. Dabei kann es sich um Privatpersonen handeln oder um Banken und Versicherungen.
Letztere haben das Potenzial von Bankavalen bzw. Mietkautionsversicherungen längst erkannt und bieten ihren Kunden entsprechende Lösungen an. Vermieter begrüßen in der Regel eine solche Bürgschaft, denn diese bietet zusätzliche Sicherheit. Bei den Bürgschaften wird zwischen selbstschuldnerischen und den Ausfallbürgschaften unterschieden. Bei einer Ausfallbürgschaft muss der Vermieter zunächst auf jede mögliche Art versuchen, sein Geld vom Mieter zu bekommen. Im zweiten Fall geht der Vermieter mit seinen Forderungen direkt zum Bürgen.
Privatpersonenbürgschaft als Alternative zur Mietkaution
Eine der Möglichkeiten für diese Art von Mietkautionsbürgschaft ist die Haftung eines oder beider Elternteile für ihr Kind, das die Wohnung mietet. Häufig ist eine solche Bürgschaft bei Auszubildenden oder Studenten zu finden. Auch können Partner, Freunde oder andere Familienmitglieder bei finanziellen Forderungen mit ihrem Einkommen einstehen. Dies erleichtert beispielsweise Geringverdienern die Wohnungssuche ungemein.
Mietkautionsversicherung – Ist sie empfehlenswert?
Eine der Variationen der Mietkautionsbürgschaft stellt das sogenannte Bankaval dar, auch als Mietaval oder Bankbürgschaft bekannt. Hier tritt eine Bank als Bürgschaftsgeber auf und kommt für den finanziellen Schaden bei Mietausfällen und Wohnungsschäden auf. Bei Mietavalen handelt es sich immer um selbstschuldnerische Bürgschaften. Mit solchen Bankbürgschaften sind neben den Zinsen meist noch weitere Konditionen verbunden. Dabei kann es sich um die Eröffnung von Girokonten, Sperranlagen sowie weitere Kostenpunkte handeln.
Versicherungen als Bürgschaftsgeber
Möchte der Mieter die Menschen in seinem Umfeld nicht mit einer Bürgschaft belasten, kann er sich auch für eine Mietkautionsversicherung entscheiden. Es gibt viele Versicherungen, die eine solche Leistung anbieten. Die Konditionen können sehr unterschiedlich sein und ein genauer Blick lohnt sich immer. Unterschiede gibt es bei den Zinsen, die der Mieter bezahlen muss. In der Regel gibt es einen festen Zinssatz, aber in einigen Fällen sind die Zinsen ab dem zweiten Jahr zum Teil deutlich höher als zu Beginn.
Einen weiteren Unterschied macht die Tatsache aus, ob es sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern handelt oder nicht:
• Auf erstes Anfordern: Hierbei zahlt die Versicherung Geld an den Vermieter, ohne zu prüfen, ob die Forderungen gerechtfertigt sind. Der Vermieter stellt eine Forderung, die Versicherung zahlt und der Versicherungsnehmer wird zur Kasse gebeten. Der Mieter hat also keine Chance, seine Sicht der Dinge zu schildern. Die Möglichkeit, die bleibt, ist der gerichtliche Weg.
• Ohne auf erstes Anfordern: Hier bekommt der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Daraufhin erfolgt die Prüfung der Forderung und erst dann wird ggf. die Summe ausgezahlt.
Ob sich ein Abschluss lohnt, muss jeder für sich entscheiden. Sowohl die Vorteile als auch die Nachteile liegen auf der Hand: Mehr Geld während der Umzugsphase, keine Aufnahme eines Kredits, eine Finanzspritze beim Rückholen der alten Mietkaution sowie die fehlende Gefahr der Veruntreuung bzw. durch Insolvenz eines Vermieters stehen auf der Pro-Seite der Liste. Den Service gibt es allerdings nicht umsonst, schließlich steht wie bei allem ein Geschäftsmodell dahinter. Wie bei einer Versicherung muss ein Beitrag gezahlt werden. Dies gilt so lange der Vertrag läuft. Infos zu den Kosten sowie die Möglichkeit zum Beitragsvergleich gibt es z.B. bei mietkautionsbuergschaft.de oder mietersparstrumpf24.de.