Pflegegrade: Das müssen Sie wissen FLS-TDT

Die Menschen werden immer älter – unsere Körper aber nicht immer leistungsfähiger. Sei es durch körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen, bei vielen ist es irgendwann soweit, dass sie nicht mehr alles alleine erledigen können. Dann ist man froh, Hilfe und Unterstützung zu haben, nicht nur von Angehörigen, sondern auch vom Staat. Mit der Einführung des Pflegeversicherungsgesetz II und der Pflegegrade wurden im Jahr 2017 die Art und den Umfang der Pflegeversicherung erweitert.
Was sind Pflegegrade?
Wenn man selbst oder ein Angehöriger zu einem Pflegefall wird, ist die Qualität der Pflege meist eine Frage des Geldes. Pflegt man jemanden ehrenamtlich, muss mit weniger Lohn aufgrund verminderter Arbeitszeiten rechnen. Wer selbst pflegebedürftig wird, kann vermutlich nicht mehr seinem Job nachgehen, falls er noch einen hat. Daher ist eine finanzielle Unterstützung von Bedeutung. Um Leistungen der Pflegeversicherung bewilligt zu bekommen, sind die Pflegegrade wichtig. Denn je nachdem, in welchen der fünf Pflegegrade man eingeteilt wird, fällt die Höhe der Leistungen von der Pflegekasse aus.
Leistungen nach Pflegegraden
Vor der Pflegereform waren es Pflegestufen, denen man zugeordnet wurde, die aber auf körperliche Gebrechen und weniger auf mentale Einschränkungen fokussiert waren. Dadurch wurden besondere Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie es etwa aufgrund einer Demenzerkrankung der Fall ist, nicht berücksichtigt. Heute werden Art und Umfang der Pflegeversicherung unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse abgestimmt. In unserer Bildershow verraten wir Ihnen, welche Leistung Sie in welchem Pflegegrad erhalten.
Feststellung des Pflegegrads
Die Einstufung erfolgt durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Die Gutachterin oder der Gutachter besuchen dafür die pflegebedürftige Person, um den Grad der Selbstständigkeit festzustellen. Dabei werden verschiedene Bereiche der körperlichen und geistigen Verfassung mit Punkten bewertet, die dann in Anteilen zu einer Gesamtpunktzahl aufaddiert werden. Diese sagt dann den Pflegegrad aus.
Die Bewertungsbereiche umfassen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Nicht in die Bewertung hinein, aber trotzdem in die Begutachtung fließen zudem außerhäusliche Aktivitäten und die Haushaltsführung. So können Pflegeberater die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen beraten und einen auf sie oder ihn zugeschnittenen Versorgungsplan erstellen.
Vorbereitung auf das Gutachten
Nachdem Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben und ein Termin für das Gutachten feststeht, können Sie mit dem Führen eines Pflegetagebuches beginnen. Als pflegebedürftige Person sollten Sie darin notieren, was Sie noch selbst schaffen und wobei Sie Hilfe benötigen. Damit geben Sie dem Prüfdienst einen Überblick. Wichtig ist aber, dass Sie den Zustand nicht beschönigen, sonst erhalten Sie nicht die Hilfe, die Sie benötigen. Hilfreich kann es sein, einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson hinzuzuziehen, damit Sie beim Gespräch Unterstützung haben.
Pflegeheim und Betreutes Wohnen
Ob Sie eine stationäre Behandlung benötigen oder nicht, Sie können die Vorteile eines Pflegeheims nutzen. Die finanzielle Zuwendung der Pflegekasse fällt bei einem niedrigeren Pflegegrad jedoch geringer aus. Anfallende Kosten müssen daher größtenteils selbst getragen werden.
Eine Alternative zu einem Pflegeheim ist daher für Menschen mit niedrigerem Pflegegrad und Hilfsbedarf im alltäglichen Leben das Betreute Wohnen. Das Angebot umfasst altersgerechte und barrierefreie Wohnungen, umgeben von Menschen in ähnlichen Situationen. So ist es leichter, Anschluss zu finden. Angeboten wird außerdem ein 24-Stunden-Notruf und weitere Serviceleistungen. Beim Betreuten Wohnen handelt es sich trotzdem nicht um ein Altersheim, sondern um eine Anleitung, selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben.