Von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln

Der Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet sich nicht allzu einfach. Vor allem, wenn Privatversicherte ein Alter von 55 Jahren erreicht oder überschritten haben, ist dieser Schritt nur noch unter sehr widrigen Voraussetzungen zu bewerkstelligen.
Relevant beim Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Informationen über die Tätigkeit, die der Privatversicherte nachgeht, und wie hoch das Einkommen ist. Sollte es aber möglich sein, in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren, sollten Sie die private Krankenversicherung kündigen.
Wie private Krankenversicherung kündigen?
Für die Kündigung der privaten Krankenversicherung müssen folgende Voraussetzungen und Fristen beachtet werden:
Voraussetzung/Frist | Erläuterung |
Kündigungsfrist | Die Kündigung muss schriftlich, in der Regel drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres, erfolgen. Das Versicherungsjahr entspricht bei den meisten privaten Krankenkassen dem Kalenderjahr. Das heißt, dass eine Kündigung bis zum 30. September erfolgen muss. Sollten andere Kündigungsmodalitäten verlangt werden, stehen diese in den Versicherungsbedingungen. Oftmals verlangen Versicherungen auch eine minimale Versicherungslaufzeit. Diese kann zwischen einem und drei Jahren liegen. |
Sonderkündigung | Sobald sich Konditionen wie Kosten oder Leistungen ändern, haben Privatversicherte auch die Möglichkeit, ein Sonderkündigungsrecht geltend zu machen. Voraussetzung ist, dass die zweimonatige Kündigungsfrist nach Erhalt eines entsprechenden Schreibens, das über die Änderungen informiert, eingehalten wird. |
Krankenversicherungspflicht | In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht, was heißt, dass zum Kündigungszeitpunkt nachgewiesen werden muss, dass der Versicherungsschütz lückenlos weiterhin gewährleistet wird. |
Kündigungsschreiben | Privatversicherte sollten in ihrer schriftlichen Kündigung explizit darauf hinweisen, dass sie kündigen möchten und bestenfalls eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung einfordern. Darüber hinaus sollte die Kündigung per Einschreiben mit einem Rückschein versendet werden. Auf diese Weise sind Sie bei eventuell auftretenden Problemen rechtlich abgesichert. |
Wie zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln?
Wer mit den Konditionen von privaten Krankenversicherungen nicht mehr zufrieden ist, möchte oftmals in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Für Arbeitnehmer gibt es folgende Optionen:
- Arbeitnehmer müssen ihr Jahreseinkommen z.B. durch Teilzeitarbeit, eine Pause bzw. ein sogenanntes Sabbatical oder Arbeitszeitkonto auf unter 59.400 Euro reduzieren
- sobald Sie in die gesetzliche Krankenkasse zurückgekehrt sind, können Sie wieder mehr verdienen
- je mehr Sie jedoch verdienen, desto schwerer wird es, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln
Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse für Selbstständige
Für Selbstständige ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung und die Reduktion des Einkommens etwas schwieriger. Folgende Optionen stehen offen:
- der Wechsel in einer Festanstellung, wo das monatliche Einkommen über 450 Euro liegt, die Grenze von 59.400 Euro aber nicht überschritten werden darf
- die selbstständige Tätigkeit kann als Nebentätigkeit fortgesetzt werden, die Haupttätigkeit muss allerdings eine feste Anstellung sein, woraus entsprechend der Hauptverdienst hervorgeht
- Selbstständige können über die Familienversicherung des Ehepartners in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren bzw. aufgenommen werden, wenn sie ihre Tätigkeit bzw. ihr Geschäft aufgeben und ein monatliches Einkommen von 450 Euro nicht überschreiten
Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse für Privatversicherte, die älter als 55 Jahre alt sind
Für Privatversicherte, die ein Alter von 55 Jahre erreicht oder überschritten haben, wird der Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenversicherung zunehmend schwerer. Nur wenn Sie in den fünf vorangegangenen Jahren mindestens zweieinhalb Jahre gesetzlich versichert waren, ist dieses Vorhaben möglich. Jedoch ist es auch in einem höheren Alter noch möglich, sich beim Ehepartner mitversichern zu lassen. Auch hier gilt eine monatliche Einkommensgrenze von 450 Euro. Darüber hinaus kann der Antrag auf eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung gestellt werden, wenn eine Schwerbehinderung festgestellt wurde. Hierbei muss jedoch eine Frist von drei Monaten nach der Feststellung der Behinderung eingehalten werden.