Garten: Das sollte man im März tun

Baumärkte und Gartencenter locken mit neuen Angeboten. Gutes Timing, denn im März fällt einiges an Gartenarbeit an. Was jetzt wie zurückgeschnitten werden muss, verraten wir hier.
Minusgrade gehören bald der Vergangenheit an und langsam zieht der echte Frühling ein. Somit besteht die Möglichkeit, den Garten nach dem Winter wieder auf Vordermann zu bringen. Bereits im März fallen nämlich einige Arbeiten an. Wer schon jetzt zu Rechen, Spaten und Gartenschere greift, freut sich im Frühling über einen schönen Garten. Das können Hobbygärtner bereits erledigen:
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Den Garten aufräumen
Minusgrade und Schnee im Winter hinterlassen Spuren im Garten. Punkt eins auf der Liste ist deshalb das Aufräumen. -
Mit einem Rechen lassen sich grobe Winterüberbleibsel wie Laub, überschüssige Erde oder Moos zusammentragen.
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Auch abgefallene Zweige von Bäumen sind nach dem Winter keine Seltenheit. Wuchert außerdem Unkraut?
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Dann geht es diesem mit einer Harke an den Kragen, damit es keine Samen streuen und sich im Frühjahr und Sommer über den Rasen verbreiten kann.
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Stauden, Bäume und Sträucher zurückschneiden
Da die meisten Pflanzen erst ab April sprießen, besteht im März kaum Gefahr, aus Versehen junge Triebe abzuschneiden. -
Deshalb eignet sich der Monat dafür, Stauden zurückzuschneiden. Die Stauden können mit guten Gewissen einiges an Länge einbüßen - bis am Ende noch etwa zehn Zentimeter aus der Erde ragen.
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Üppige Stauden können Hobbygärtner kurzerhand mit einem Spaten teilen. Danach haben sie mehr Platz und werden größer.
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Auch Bäumen und Sträuchern tut ein Zuschnitt nach dem Winter gut. Mithilfe einer Ast- oder Heckenschere verlieren Bäume unliebsame Äste, sodass sich die Baumkrone verkleinert.
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Im Kroneninneren müssen kleinere Zweige, die andere kreuzen, Platz machen. Ähnlich sieht es bei Sträuchern aus.
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Diese haben mehr Platz, wenn nach innen wachsende Seitentriebe abgeschnitten sind. So haben sie Raum, sich bis zum Sommer optimal zu entfalten.
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Kompost ausbringen
Die abgeschnittenen Äste und Zweige müssen nicht in der Bio-Tonne landen. Klein gehäxelt dienen sie als Mulch, der unter Bäumen und Sträuchern Platz findet. -
Lediglich zurückgeschnittenes Efeu und das Laub von Nussbäumen eignen sich dafür nicht.
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Um den restlichen Garten beim Wachsen zu unterstützen, hilft es, ihn schon im März mit Dünger oder Kompost auszulegen.
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Aber Vorsicht: In manchen Teilen Deutschlands könnte es im März noch deutlich zu kalt sein, um den Rasen auszusäen und zu düngen.
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Dafür sollten die Temperaturen durchgehend bei mindestens zehn Grad Celsius liegen.
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Erste Pflanzen setzen
Wenn die Frostzeit endgültig vorbei ist können Hobbygärtner bereits im März beginnen, zu pflanzen. Denn manche Gewächse müssen sogar früh in die Erde, darunter Rosen, Zwiebelpflanzen oder Gräser. -
Besonders wohl fühlen sie sich, wenn die Erde in den Beeten nach dem Winter erst einmal aufgelockert wird.
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Dafür die Erde spatentief gründlich lockern und Unkraut entfernen. Eine Hacke hilft dabei.
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Erste Gemüsesorten können dann bereits ihren Platz im Beet finden, etwa Paprika und Chili. Sie haben eine besonders lange Keimdauer.
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Auch Möhren, Mangold und Zwiebel kommen gut mit frühlingshaften Temperaturen zurecht. Meldet sich der Frost doch noch mal, eignet sich Frischhaltefolie über der jungen Saat als Erste Hilfe gegen die Minusgrade.
Vorsicht: Das dürfen Gartenbesitzer nicht mehr tun
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Mit dem Einzug des Frühlings erwacht die Natur aus ihrem Winterschlaf, auch die Vogelwelt beginnt sich reger zu zeigen. Die gefiederten Tiere kehren aus ihren Winterquartieren zurück und suchen nach Brutplätzen.
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In Hecken, Bäumen und Gebüschen finden sie geeignete Stellen, um ihre Nester zu bauen. Für Gartenbesitzer bedeutet das Zurückhaltung. Denn von März bis September ist Vogelschutzzeit. Was ist in diesem Zeitraum verboten, was erlaubt?
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Vogelschutz: Kein Heckenschnitt ab 1. März
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", also knapp über dem Boden zu kappen. -
Das gilt auch für "lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze". Ein starker Rückschnitt für eine Umgestaltung des Gartens ist in diesem Zeitraum also nicht möglich.
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Was ist in der Vogelschutzzeit erlaubt?
Ganzjährig erlaubt ist laut dem Gesetz ein "schonender Form- und Pflegeschnitt" an Hecken, etwa um den Zuwachs zurückzuschneiden. -
Bevor Gartenbesitzer mit der Schere ansetzen, sollten sie vorsichtig prüfen, ob sich in der Hecke bereits ein Vogel eingenistet hat und den Schnitt in diesem Fall um einige Wochen verschieben.
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Bäume, die nicht explizit unter Schutz stehen, dürfen im Hausgarten das ganze Jahr hindurch gefällt werden - wenn man sich zuvor versichert hat, dass in ihnen kein Vogelnest mit Eiern oder Jungvögeln versteckt ist.
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Bei Kronenbruch oder Pilzbefall sollte man sofort reagieren und sich bei seiner Kommune melden, um eventuell eine Sondergenehmigung einzuholen. Gleiches gilt, wenn durch Hecken oder Bäume die Verkehrssicherheit auf dem Spiel steht.
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Hohe Strafen bei Verstoß
Bei einem Verstoß drohen möglicherweise hohe Geldstrafen. Die Höhe des Bußgelds variiert von Bundesland zu Bundesland und hängt auch von der Länge des Rückschnitts ab. -
Laut Bußgeldkatalog können bei einem Radikalschnitt zwischen 50 und mehreren Tausend Euro anfallen - in Mecklenburg-Vorpommern sogar bis zu 100.000 Euro.