Förderung für E-Dienstwagen soll verlängert werden
Der VW Passat ist der klassische Dienstwagen. Hier die Plug-in-Version VW Passat GTE.
Seit diesem Jahr gilt die sogenannte 0,5 Prozent-Regel, die dazu beitragen soll, Elektroautos als Dienstwagen attraktiver zu machen. Nach dem Willen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) soll der vergünstigte Steuersatz für alle privat genutzten Elektroauto- und Plug-in-Hybrid-Dienstwagen auch nach dem 1. Januar 2022 gelten, wenn die aktuelle Regelung endet.
Wie der Bundesfinanzminister erklärte, werden in Deutschland rund die Hälfte aller Autos als Dienstwagen verkauft. Daher habe er entschlossen, die Steuervergünstigung zu verlängern, so Scholz, möglicherweise über das gesamte nächste Jahrzehnt. Allerdings sollten Plug-in-Hybride nach Ansicht des Politikers künftig eine höhere elektrische Reichweite aufweisen, Scholz nannte als Beispiel 80 Kilometer, um förderungswürdig zu sein.
Scholz will Plug-in-Hybride künftig nur mit mehr Reichweite fördern
Dies würde den Umweltverbänden etwas entgegenkommen, die die Einbeziehung der häufig großen und ihrer Ansicht nach nicht sonderlich umweltfreundlichen Plug-in-Hybride kritisiert hatten. Um die Luftqualität in urbanen Räumen zu verbessern, wird zudem eine Ausweitung der 0,5 Prozent Regel auf Lieferwagen, die im städtischen Lieferverkehr eingesetzt werden, erwogen.
Bei privater Nutzung muss bei konventionell angetriebenen Dienstwagen monatlich ein Prozent des Listenpreises versteuert werden. Mit der Einführung der 0,5 Prozent-Regel für Elektrofahrzeuge sollen die höheren Anschaffungskosten ausgeglichen werden, um so mehr Elektroautos auf die Straße und perspektivisch auch auf den Gebrauchtwagenmarkt zu bringen.