Was ist an dieser Parkscheibe falsch?
In der Stadt Germering bei München laufen die Parkscheiben anders. Die Große Kreisstadt mit gut 40.000 Einwohnern verteilte mehrere Tausend falsche Parkscheiben an seine Bewohner.
Das Problem: Die Drehscheibe ist falsch herum bedruckt, zählt also nicht gegen den Uhrzeigersinn, sondern im Uhrzeigersinn. Die Parkscheibe hat die Stadt 2014 im ersten Germeringer Einkaufsflyer beigelegt (2.500 Stück), der dafür warb, den Einzelhandel in der Stadt zu nutzen – wofür ja eine Parkscheibe ganz nützlich ist. Jahrelang fiel der Fehldruck keinem auf, bis sich wohl ein Bürger nach übereinstimmenden Berichten der "SZ", des "Merkur"oder der "Bild"-Zeitung bei der Stadt meldete. Er habe einen Strafzettel über 20 Euro bekommen, so eine Sprecherin. Zu auto-motor-und-sport.de sagte eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung, man habe dem Mann angeboten, das Bußgeld zu übernehmen, aber das wollte der gar nicht. Er habe nur darauf hinweisen wollen, dass es noch anderen mit dieser Parkscheibe gehen könne wie ihm.
Parkscheibe soll entsorgt werden
Beim Stadtfest im Juni 2022 wurden die restlichen 2.500 der Parkscheiben ausgelegt bzw. verteilt. Nach dem Hinweis hat die Stadt aber begonnen, ihr Werbegeschenk aus dem Verkehr zu ziehen und bittet auf ihrer Website darum, die Parkscheibe zu entsorgen. Dort heißt es: "Liebe Germeringerinnen und liebe Germeringer, haben Sie eine Parkscheibe aus Pappe von der Stadt Germering bekommen? Leider müssen Sie sie entsorgen. Die Scheibe ist wie eine Uhr im Uhrzeigersinn bedruckt, müsste aber andersherum sein. Dadurch ist sie laut StVO (Norm DIN 1451 Teil 2 entsprechen Rd Nr. 16 der VwV zu § 39 StVO) ungültig. Wir bitten herzlich um Entschuldigung! Ihre Stadt Germering".
Maßgeblich für das Aussehen ist das Bild 291 der StVO sowie die 1981 festgelegten Vorgaben. Demnach muss die Parkscheibe blau sein und über ein weißes drehbares Zifferblatt mit Stunden- und Halbstunden Markierung verfügen. Das Format: 15 Zentimeter hoch, 11 Zentimeter breit. Der Drehpunkt muss 50 mm von der oberen Zeichenebene entfernt sein, es gelten ausschließlich freigegebene Schriften. Auf der Vorderseite der Parkscheibe sind Zusätze, auch solche zum Zwecke der Werbung, nicht zulässig. Auf der hinteren Seite ist Werbung erlaubt. Auch für elektronische Parkscheiben gibt es eine genaue Definition.
Digitale Parkscheiben erlaubt
Sie sind seit 2005 erlaubt. Sie müssen eine Typengenehmigung besitzen und auf dem Display eine 24-Stunden-Zeitangabe aufweisen. Die Zahlenhöhe muss mindestens zwei Zentimetern haben, darüber muss das Wort "Ankunftszeit" stehen. Außerdem ist vorgeschrieben, dass das Verkehrszeichen 314, der weiße Buchstabe "P" auf blauem Grund, auf der Vorderseite der elektronischen Parkscheibe abgebildet sein muss. Wie bei den Pappscheiben darf auf der Vorderseite kein weiterer Aufdruck zu sehen sein. Die Rückseite darf bedruckt sein.