Noch nie wurden so viele Autofahrer zurückgewiesen

Tirol hat nach dem Ende der Ferienzeit eine erste Zwischenbilanz zu den Fahrverboten auf Ausweichrouten gezogen. Noch nie hat es so viele Zurückweisungen gegeben.
Seit dem Inkrafttreten der Regelungen Ende April beziehungsweise Anfang Mai 2025 wurden insgesamt 413.600 Fahrzeuge an unzulässigen Abfahrten zurückgewiesen. Damit liegt die Zahl höher als in den Vorjahren und markiert einen neuen Höchststand seit Einführung der Maßnahmen im Jahr 2019.
Besonders deutlich zeigt sich die Entlastung im Bezirk Reutte, wo allein 238.100 Fahrzeuge gestoppt wurden. In Innsbruck und Innsbruck-Land verzeichneten die Behörden 134.100 Zurückweisungen, im Bezirk Kufstein 33.200 und im Bezirk Imst 8.200. Nach Angaben des Landes Tirol reduzierte dies spürbar die Belastung in zahlreichen Ortsdurchfahrten. Landeshauptmann Anton Mattle erklärte: "Mit den Fahrverboten schützen wir die Bevölkerung, entlasten Ortschaften entlang stark befahrener Routen und sichern die Versorgung im Notfall."
Theoretische Einnahmen aus Bußgeldern
Die Verordnung sieht Geldstrafen ab 90 Euro vor. Würde man – rein rechnerisch – alle 413.600 Zurückweisungen mit dem Mindestbetrag belegen, ergäbe sich ein mögliches Bußgeldvolumen von rund 37,2 Millionen Euro. In der Realität wird jedoch nicht jede Rückweisung mit einer Strafe geahndet, da vielfach nur eine Umkehr angeordnet wird. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 nahm Tirol insgesamt rund 25 Millionen Euro aus Verkehrsdelikten ein, wobei dieser Betrag hauptsächlich durch Geschwindigkeitsüberschreitungen und allgemeine Verkehrsverstöße zustande kam.
Betroffene Abschnitte und geltende Regelungen
Die Fahrverbote gelten samstags, sonntags und an Feiertagen jeweils von 9:00 bis 19:00 Uhr. Betroffen sind ausgewählte Straßen des niederrangigen Netzes, die in den vergangenen Jahren häufig als Ausweichrouten bei Stau genutzt wurden, darunter die B 179 Fernpassstraße sowie im Wipptal die L 38 Ellbögenerstraße. Auch im Großraum Innsbruck, im Zillertal, rund um Kufstein und in mehreren Gemeinden im Bezirk Reutte sind Abschnitte einbezogen.
Erlaubt bleibt die Nutzung für Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. Um die Einhaltung zu sichern, hat das Land Tirol in diesem Sommer rund 522.000 Euro für zusätzliche Kontrollen bereitgestellt. Dadurch konnte die Präsenz der Einsatzkräfte deutlich erhöht und das Kontrollnetz enger gezogen werden. Verkehrslandesrat René Zumtobel zog ein positives Fazit und kündigte weitere Verbesserungen an: "Anfangs wurden die Fahrverbote kritisiert und belächelt, heute sind sie nicht mehr wegzudenken. Wir arbeiten an einer noch treffsicheren Umsetzung, unter anderem mit besseren Kontrollpunkten und optimierter Beschilderung."
Geltungsdauer und Winterregelungen
Die Sommerfahrverbote bleiben bis einschließlich 2.11.2025 (Allerseelen) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt treten nahtlos die Winterfahrverbote auf ausgewählten Nebenstraßen in Kraft. Auch in der Wintersaison dürfen nur Anrainer sowie Ziel- und Quellverkehr die betroffenen Routen nutzen.