Führerscheinentzug für Gaffer
Trotz verschärfter Gesetze bleibt das Gaffen bei Unfällen ein zunehmendes Problem für Einsatzkräfte. Der Feuerwehrverband fordert nun Konsequenzen, die spürbar wehtun – bis hin zum Führerscheinentzug.
Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Karl-Heinz Banse, hat sich mit deutlichen Worten gegen das Verhalten von Gaffern bei Unglückseinsätzen ausgesprochen. Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" forderte er, dass künftig auch der Führerschein entzogen werden könne: "Schaulustige, die an Unfallorten die Rettungskräfte behindern oder sogar den Einsatz filmen, müssen hart bestraft werden", so Banse. "Gaffer sollten bestraft werden wie Autofahrer, die während der Fahrt das Handy nutzen – bis zur zeitnahen Abnahme des Führerscheins. Das schreckt mehr ab als abstrakte Geldstrafen."
Was Gaffern derzeit droht
Derzeit unterscheidet das deutsche Recht zwischen verschiedenen Formen von "Gaffer-Delikten". In leichten Fällen, etwa wenn sich Schaulustige auf Autobahnen oder an Unfallstellen ansammeln, droht ein Bußgeld zwischen 20 und 1.000 Euro. In einigen Bundesländern wie Niedersachsen können es sogar bis zu 5.000 Euro sein. Das bloße Gaffen bleibt damit vielfach eine Ordnungswidrigkeit – selbst wenn es Einsatzkräfte behindert.
Deutlich schärfer werden die Strafen, wenn Gaffer aktiv eingreifen oder filmen:
- Wer Unfallopfer oder Tote fotografiert oder filmt, macht sich seit der Gesetzesverschärfung 2021 strafbar (§ 201a StGB). Es drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine empfindliche Geldstrafe.
- Die Polizei darf in solchen Fällen Mobiltelefone beschlagnahmen, um Beweise zu sichern.
- Wer durch sein Verhalten aktiv die Arbeit von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei behindert, riskiert eine Anzeige wegen Behinderung von Einsatzkräften. In schweren Fällen – etwa bei Gewalt oder Drohungen – sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor (§ 114 StGB).
- Zudem gilt: Wer keine Hilfe leistet, obwohl sie zumutbar wäre, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar (§ 323c StGB).
Dennoch bleibt der Eindruck, dass viele Gaffer nicht mit spürbaren Konsequenzen rechnen müssen – etwa, weil Ordnungswidrigkeiten nur mit geringem Aufwand geahndet oder Verfahren eingestellt werden.
Ein Dauerproblem trotz neuer Gesetze
Tatsächlich berichten Einsatzkräfte seit Jahren von zunehmenden Problemen mit Gaffern. Viele Menschen zeigen wenig Hemmungen, sich dicht an Unfallstellen zu drängen oder gar zu filmen. Dabei werden nicht nur Persönlichkeitsrechte verletzt – auch der Ablauf der Rettungsarbeiten wird massiv gestört. "Früher konnten sich Feuerwehrleute auf die Rettung konzentrieren. Heute müssen sie gleichzeitig Opfer aus Fahrzeugen befreien und Gaffer fernhalten", sagte Banse.
Zwar hat der Gesetzgeber bereits reagiert – etwa mit dem Verbot des Fotografierens von Toten und der Strafbarkeit voyeuristischer Aufnahmen. Doch aus Sicht des Feuerwehrpräsidenten reicht das nicht aus.
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