Jimny-Verbot landet vor deutschem Gericht
Der Streit zwischen Suzuki Deutschland und freien Importeuren geht weiter. Das Verkaufsverbot für importierte Jimny-Modelle wurde jetzt vor Gericht verhandelt.
Als Suzuki Deutschland im Sommer 2024 den Verkauf des Jimny auf dem hiesigen Markt endgültig stoppte, war der kleine Geländewagen offiziell Geschichte. Der Hersteller verwies auf die europäischen Vorgaben zu Emissionen und Sicherheit. Der Jimny erfülle weder aktuelle Abgasnormen noch die neuen GSR-Vorschriften, die unter anderem Notbremsassistenten, Tempowarnungen und erweiterten Fußgängerschutz verlangen. Zusätzlich belasteten seine CO₂-Werte die Flottenbilanz.
Seit Sommer 2024 geht die Suzuki Deutschland GmbH daher gegen den Vertrieb von Suzuki Jimny vor, die nicht für den europäischen Markt bestimmt sind. Der Import und das Anbieten dieser Fahrzeuge im Europäischen Wirtschaftsraum stelle laut Suzuki eine Markenrechtsverletzung dar.
Heftige Preisaufschläge
Trotzdem tauchten weiter Jimny in deutschen Autobörsen auf. Händler ließen Fahrzeuge aus Ländern wie den Emiraten oder Indien einführen und boten sie (zu deutlich höheren Preisen) an. Während Suzuki in anderen EU-Ländern lange kaum einschritt, verfolgte die deutsche Landesgesellschaft diesen Handel konsequent. Ab August 2025 folgten einstweilige Verfügungen, verbunden mit hohen Strafandrohungen. Teilweise forderte Suzuki sogar die Herausgabe der Fahrzeuge mit dem Hinweis auf eine spätere Vernichtung.
Ein besonders sichtbares Beispiel für den Graumarkt kam aus Italien. Dort begann der Importeur Fioravanti Motors, den in Indien gebauten fünftürigen Jimny Alpha in die EU zu holen. Auch deutsche Interessenten griffen zu, nachdem ähnliche Angebote hierzulande durch das Einschreiten von Suzuki Deutschland gestoppt worden waren.
Signal vom Landgericht München
Während in Italien verkauft wurde, landete der Streit in Deutschland vor Gericht. Ein Händler setzte sich gegen eine von Suzuki beantragte einstweilige Verfügung zur Wehr. Vor dem Landgericht München I argumentierte der Anwalt des Händlers, Dr. Maximilian Ott, dem Konzern sei bekannt, dass in andere Märkte gelieferte Fahrzeuge in die EU weiterverkauft würden. Da Suzuki in vielen Ländern dagegen nicht vorgehe, könne die deutsche Tochter keinen Sonderweg einschlagen.
Dem widerspricht Suzuki ausdrücklich. Das Vorgehen gegen den Vertrieb von frei importierten Suzuki Jimny geschehe mit Zustimmung und in enger Abstimmung mit der japanischen Muttergesellschaft.
Das Landgericht München I wies in dem Verfahren den Antrag von Suzuki Deutschland auf Erlass einer einstweiligen Verfügung jedoch ab. In einer Stellungnahme weist Suzuki Deutschland darauf hin, diese Entscheidung habe rein formale Gründe. Die vorsitzende Richterin habe in der öffentlichen Verhandlung zum Ausdruck gebracht, dass der Vertrieb dieser Fahrzeuge unzulässig sei.
Antrag abgewiesen
Ausschlaggebend war jedoch, dass eine persönliche schriftliche Erklärung von Konzernchef Toshihiro Suzuki erst verspätet eingereicht worden war und daher nicht mehr berücksichtigt wurde. Der japanische Unternehmenschef hatte darin betont, Suzuki wolle den Schutz seiner Markenrechte weltweit durchsetzen.
Damit ist der rechtliche Status der Jimny-Importe weiter offen, Fortsetzung folgt. Das betont auch ein Unternehmenssprecher der Suzuki Deutschland GmbH in einer Stellungnahme an auto-motor-und-sport.de: "Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein vorläufiges Urteil im Eilverfahren handelt. Die Suzuki Deutschland GmbH hat weiterhin die Möglichkeit, die Auseinandersetzung in einem Klageverfahren fortzuführen".
Redaktioneller Hinweis: Der Beitrag wurde mit einer Stellungnahme der Suzuki Deutschland GmbH ergänzt.
