Da stieg der Alko-Tester aus

Ein betrunkener, wirklich sehr betrunkener Autofahrer ist am späten Montagabend (18.08.) in Südhessen von der Polizei gestoppt worden.
Nach Angaben der Polizeidirektion Südhessen meldete sich gegen 22:51 Uhr ein Zeuge bei der Notrufzentrale. Er schilderte, dass ein Audi Q7 mit ausländischem Kennzeichen auf der A67 in Höhe Einhausen in nördlicher Fahrtrichtung auffällig unsicher unterwegs gewesen sei. Das Fahrzeug sei in Schlangenlinien gefahren und habe stark wechselnde Geschwindigkeiten zwischen 70 km/h und 220 km/h erreicht.
Beim Beifahrer stieg der Alkoholtester aus
Polizeistreifen konnten das Auto mit Hilfe des Zeugen verfolgen und auf einem Parkplatz an der A5 bei Weiterstadt kontrollieren. Der Fahrer und sein Beifahrer standen beide unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest zeigte beim Fahrer einen Wert von 4,16 Promille. Beim Beifahrer ließ sich kein Wert ermitteln, da das Gerät ab fünf Promille abschaltet.
"Nach erfolgter Blutentnahme und Sicherstellung des Führerscheins wurde eine Sicherheitsleistung erhoben, da der alkoholisierte Fahrer über keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügt", erklärte Alexander Lorenz, Erster Polizeihauptkommissar und Polizeiführer vom Dienst.
Strafen bei Alkohol am Steuer
In Deutschland gelten klare Promillegrenzen und abgestufte Sanktionen:
- Ab 0,5 Promille drohen ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Bei Wiederholung steigen Bußgelder und Fahrverbote deutlich an (zweiter Verstoß: 1.000 Euro, drei Monate Fahrverbot; dritter Verstoß: 1.500 Euro, ebenfalls drei Monate Fahrverbot).
- Ab 1,1 Promille gilt der Fahrer als absolut fahruntüchtig. Dies wird als Straftat behandelt, auch wenn keine Fahrfehler beobachtet werden. In der Regel drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, drei Punkte im Fahreignungsregister sowie der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate.
- Ab 1,6 Promille wird zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verpflichtend, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird.
- Bei Unfall oder Gefährdung anderer greift der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB). Dann sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder hohe Geldstrafen möglich.
Der im aktuellen Fall gemessene Wert von 4,16 Promille liegt weit über diesen Grenzen und stellt nicht nur einen gravierenden Verkehrsverstoß, sondern auch eine massive Gesundheitsgefahr dar. Bei Werten über vier Promille besteht akute Lebensgefahr. Körperliche Schutzreflexe fallen dann aus, Betroffene können ins Koma fallen oder an Herz- und Atemstillstand sterben.