„Notgroschen“ für erste Autobahn-Sanierungen

Trotz anhaltender Haushaltskrise und eines generellen Ausschreibungsstopps für neue Projekte hat die Bundesregierung am 31. Juli 2025 einen Teil der Mittel zur Sanierung der Autobahninfrastruktur freigegeben.
Mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestags kann die Autobahn GmbH nun Aufträge im Umfang von 1,1 Milliarden Euro vergeben – allerdings ausschließlich für bereits vorbereitete Brücken- und Fahrbahnsanierungen.
Freigabe für "überplanmäßige Ausgaben"
Die Mittel stammen aus zwei Anträgen auf sogenannte überplanmäßige Ausgaben (üpl.) im Bundeshaushalt. Damit konnte ein Teil des ursprünglich im geplanten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) vorgesehenen Budgets vorgezogen werden. Eine gesetzliche Grundlage für das Sondervermögen selbst existiert weiterhin nicht, der zugehörige Haushaltsentwurf liegt erst seit Juli im Bundestag. Mit einer Verabschiedung ist frühestens im September zu rechnen.
Die nun bewilligten 1,1 Milliarden Euro verteilen sich wie folgt:
- 391 Millionen Euro für die Sanierung von Autobahnbrücken,
- 709 Millionen Euro für Fahrbahnsanierungen, die direkt mit Brücken- oder Tunnelerhaltungsmaßnahmen zusammenhängen.
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sollen die Mittel vor allem in zentrale Verkehrsachsen wie die A3 und A7 fließen. Verkehrsminister Patrick Schnieder sprach von einem "wichtigen Signal" und dankte dem Haushaltsausschuss und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil für die Zusammenarbeit. Auch Klingbeil betonte die Bedeutung schneller Umsetzung: "Jetzt kommt es darauf an, dass schnell geplant, genehmigt und gebaut wird."
Ausschreibungsstopp für neue Projekte bleibt bestehen
Trotz der nun möglichen Vergaben für vorbereitete Sanierungsmaßnahmen bleibt der vollständige Ausschreibungsstopp für neue Projekte bestehen. Die Autobahn GmbH hatte Mitte Juli sämtliche Ausschreibungen für 2025 ausgesetzt, da im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung keine neuen finanziellen Verpflichtungen eingegangen werden dürfen. Die Ankündigung betrifft insbesondere geplante Projekte, deren Ausschreibung bisher nicht vorbereitet oder haushaltsrechtlich genehmigt war.
Ein Sprecher der Autobahn GmbH hatte damals bereits gegenüber der dpa bestätigt, dass neue Maßnahmen ohne Haushaltsfreigabe nicht gestartet werden dürfen. Die seit Januar 2025 geltende vorläufige Haushaltsführung erlaubt nur laufende Ausgaben und bereits gebundene Verpflichtungen. Davon ausgenommen sind gesetzlich gebundene Leistungen wie Kindergeld oder Renten – nicht aber neue Infrastrukturvorhaben.
Bauwirtschaft warnt vor "verlorenem Baujahr"
Vertreter der Bauindustrie reagierten zuletzt mit wachsender Sorge auf die politische Hängepartie. Tim-Oliver Müller vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie bezeichnete 2025 als "verlorenes Baujahr", sofern nicht kurzfristig gehandelt werde. Besonders im Brückenbau häufen sich laut Verband Fälle von Kurzarbeit, obwohl Fachkräfte, Geräte und Material bereitstehen.
Noch deutlicher äußerte sich Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Gegenüber der "Bild"-Zeitung sprach er von einem "Schlag ins Gesicht für die Bauwirtschaft" – und einem verheerenden Signal für die Öffentlichkeit. Auch laufende Planungen seien eingefroren, obwohl das angekündigte Sondervermögen eigentlich zur Verfügung stehen sollte.
Hintergrund: Rolle und Kritik an der Autobahn GmbH
Die Autobahn GmbH des Bundes verwaltet seit 2021 das rund 13.200 Kilometer lange Autobahnnetz und ist zuständig für Planung, Bau, Betrieb und Erhalt. Mit über 13.000 Beschäftigten zählt sie zu den größten Infrastrukturbetreibern Europas. Die Gesellschaft steht allerdings regelmäßig in der Kritik – unter anderem wegen hoher Personalkosten, ineffizienter Projektsteuerung und schleppender Umsetzung von Sanierungen.
Erst im Frühjahr hatte der Bundesrechnungshof die Autobahn GmbH wegen ausufernder Gehaltsstrukturen und fehlender Fortschritte bei der Brückensanierung gerügt. Zudem wurden Mängel bei der statistischen Erfassung und Priorisierung von Bauwerken beanstandet.