Schutz: KI-Zugriff auf deine Daten verbieten

Schutz gegen KI-Training: Instagram & Facebook Zugriff auf deine Daten verbieten
Damit moderne KI-Anwendungen funktionieren, müssen sie mit gewaltigen Datenmengen gefüttert werden – eventuell auch deinen persönlichen Informationen. Möchtest du Facebook und Instagram daran hindern, solltest du unserem Ratgeber folgen.
Zugriff auf deine Daten verbieten – und zwar schnell
Facebook sowie Instagram, die beide zum Mutterkonzern Meta gehören, werden ab dem 26. Juni 2024 ihre Richtlinien für den Datenschutz anpassen. Ab diesem Stichtag ist es den Unternehmen möglich, deine Beiträge und Fotos zu verwenden, um damit KI-Modelle zu trainieren. Dies wird die Qualität der Tools, die auf diese Modelle setzen, unweigerlich verbessern – aber dafür ist eben der Zugriff auf deine Daten sowie deren Weiterverarbeitung nötig.
Immerhin: Facebook und Instagram werten dafür nur Daten aus, die du öffentlich geteilt hast. Private Gespräche bleiben unberührt. Dennoch kann es natürlich sein, dass dir dieses Verhalten nicht zusagt. Sowohl Instagram als auch Facebook geben dir daher die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Diese Versuche sind generell auch erfolgreich – aber du musst recht schnell handeln, denn bis zum 26. Juni 2024 ist nicht mehr viel Zeit.
Welche Daten werden verwendet?
Beide Unternehmen werden auf folgende Datensätze zugreifen:
• Nachrichten, die du an KI-Chatbots sowohl von Instagram als auch Facebook gesendet hast – was auch komplette Unterhaltungen mit den Softwarehelfern einschließen kann.
• Öffentlich geteilte Fotos – egal, ob du darauf zu sehen bist oder nicht – sowie die dazu geposteten Bildunterschriften, sofern vorhanden.
• Alle Beiträge, die du öffentlich auf einer der beiden Plattformen verfasst hast.
Die Daten sollen anschließend genutzt werden, damit etwa Programme wie das AI Creative Tool bessere Bilder erstellen oder hochwertigere Texte generieren können. Dies dürfte auch funktionieren, weshalb Facebook und Instagram ein berechtigtes Interesse verkünden: Sowohl Unternehmen als auch Nutzerinnen und Nutzer sollen profitieren.
Dieser Einschätzung kannst du folgen, aber du musst es nicht. Ob sich beide Plattformen durch die Integration von KI-Diensten in Zukunft verbessern oder verschlechtern werden, darfst du selbst entscheiden. Aus diesem Grund bieten die Unternehmen dir auch die Option, aus dem Vorhaben auszusteigen und in Ruhe abzuwarten.
Wie kann ich mich gegen die Datenerhebung wehren?
Erhebst du keinen Einspruch gegen die Nutzung deiner Daten, stimmst du automatisch zu – das heißt, du musst aktiv werden, um etwas zu ändern. Willst du den Vorgang bei Facebook in Gang setzen, gelingt das das über diese Seite: https://www.facebook.com/help/contact/510058597920541. Bei Instagram hingegen führt der Weg zu https://help.instagram.com/contact/767264225370182.
Zwar gehören beide Unternehmen zum gleichen Konzern, doch musst du trotzdem separat Einspruch erheben, wenn du dich auf beiden Plattformen schützen möchtest. Viele Daten musst du nicht angeben: E-Mail-Adresse, Wohnsitz und einen triftigen Grund zu nennen, reicht aus. Du könntest etwa generelle Bedenken zum Datenschutz äußern oder vielleicht aussagen, dass du der KI-Sache noch nicht über den Weg traust. Dies sind ausreichende Gründe, damit dir die Plattformen Recht geben.
Was können Facebook und Instagram gegen meinen Einspruch machen?
Generell: gar nichts. Beide Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, deinen Einspruch zu prüfen. In den allermeisten Fällen sollte dir Recht gegeben werden. Für Facebook und Instagram dürfte dies ohnehin kaum ins Gewicht fallen, da die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, die sich wehren werden, gering sein dürfte.
Völlig geschützt bist du übrigens auch im Erfolgsfall nicht: Andere Personen könnten noch immer Inhalte teilen, die etwas mit dir zu tun haben – etwa Bilder, auf denen du zu sehen bist.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Nach dem 26. Juni 2024 wirst du kaum noch eine Chance haben, dich gegen die Datenerhebung zu wehren. Eventuell könnte es mit rechtlichen Schritten noch funktionieren – aber daraus resultieren Anwaltskosten und ein hoher Zeitaufwand, den wohl kaum jemand freiwillig tragen möchte.