Bayern führt FFP2-Maskenpflicht ein
In Bayern gilt ab kommenden Montag eine neue Maskenpflicht. Im öffentlichen Nahverkehr sowie im Einzelhandel müssen FFP2-Masken getragen werden.
Die bayerische Landesregierung rund um Ministerpräsident Markus Söder (54) verschärft im Kampf gegen das Coronavirus noch einmal die Maßnahmen.
In Bayern gilt ab dem 18. Januar sowohl im öffentlichen Nahverkehr als auch im Einzelhandel eine FFP2-Maskenpflicht. Das gab Söder am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München bekannt.
Diese Fehler beim Tragen von Schutzmasken sollten Sie vermeiden:
- Zu langes Tragen der Maske
Durch die Atmung durchfeuchten die Masken - egal aus welchem Material - nach einer gewissen Zeit. Sobald die Maske feucht ist, sollte man sie sofort abnehmen und wechseln. Denn ein durchfeuchteter Stoff ist ein Nährboden für Bakterien und Viren. Wiederverwendbare Masken sollten nach dem Gebrauch bei mindestens 60 Grad gewaschen und bestenfalls danach noch gebügelt werden. - Maske sitzt nicht richtig
Damit Tröpfchen nicht nach außen verteilt werden, muss die Maske Mund und Nase bedecken, sie sollte so eng wie möglich anliegen und bestenfalls bis über das Kinn reichen, sodass nur noch die Augen und die Stirn sichtbar sind. - Zu übermütig werden
Das Tragen einer Maske bietet keinesfalls hundertprozentigen Schutz vor einer Infektion. Um sich bestmöglich zu schützen, sollte man sich weiterhin an Maßnahmen wie gründliches und regelmäßiges Händewaschen und die Einhaltung von mindestens 1,5 Meter Sicherheitsabstand halten. - Die Maske falsch abnehmen
Auch beim Auf- und Absetzen der Maske sollte man darauf achten, dies nur mit gewaschenen Händen zu tun. - Sich während des Tragens ins Gesicht fassen
Während die Maske im Gesicht sitzt, sollte man sie nicht berühren, sonst kontaminieren Sie möglicherweise Ihre Finger. Ob mit oder ohne Maske: Es ist am besten, wenn Sie sich so selten wie möglich ins Gesicht fassen. - Maske beim Autofahren tragen
Nach dem Einkauf mit Mundschutz sollte man diesen im Auto auf jeden Fall wieder abnehmen. Da man sowieso nur mit Personen aus dem Haushalt im Auto fahren darf, ist die Maske hier nicht notwendig. Außerdem ist das Tragen einer Maske laut Straßenverkehrsordnung § 23 verboten. Wird man geblitzt und die Erkennbarkeit des Gesichts ist nicht gegeben, sind 60 Euro Bußgeld fällig.
Die bisher zugelassenen "Community-Masken" seien für den Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend. "Wir wollen auch den Alltag sicherer gestalten", begründete der CSU-Politiker die Entscheidung.
Während "Community-Masken" lediglich den Schutz der anderen gewährleisten würden, dienen FFP2-Maske auch dem Schutz der eigenen Gesundheit. Die Verfügbarkeit von FFP2-Masken sei "im Handel ausreichend gewährleistet", sagte Söder auf der Pressekonferenz.
Weitere Infos zu den Maskentypen finde Sie in diesem Artikel: Stoff, OP oder FFP - Wer sollte welche Maske tragen?