Finger weg von diesen Urlaubsmitbringseln
Vom Zoll sichergestellte Produkte aus geschnitztem Elfenbein und eine Flasche mit einer in Schnaps eingelegten Schlange.
Der Kauf verbotener Souvenirs wie Steine oder Schnitzereien bedroht seltene Arten. Wer erwischt wird, riskiert eine Strafe von bis zu 50.000 Euro.
Schöne Steine, kunstvolle Lederarbeiten oder weiße Schnitzereien können im heimischen Regal sicherlich beeindruckend wirken. Allerdings gefährden viele Souvenirs oder online gehandelte Dekorationsartikel das Überleben seltener Tier- und Pflanzenarten.
In den meisten Fällen sind der Handel und die Einfuhr solcher Objekte verboten – schließlich möchte niemand zur globalen Bedrohung der Artenvielfalt beitragen. Wer dennoch erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen. Bis zu 50.000 Euro können fällig werden, wenn der Zoll eines der hier abgebildeten Objekte im Reisegepäck oder in der Post entdeckt.
Informationen dazu, was eingeführt werden darf und was nicht, gibt es unter anderem auf der Website des Zolls, in den Apps "Zoll und Reise" (Android/iOS) und "Zoll und Post" (Android/iOS) sowie auf der Website www.artenschutz-online.de.