Diese 5-Tonner dürfen Sie mit Klasse B fahren 
 
Künftig dürfen E-Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu fünf Tonnen auch mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Doch die Sonderregel gilt nur unter bestimmten Bedingungen.
Mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie rückt ein bislang kaum beachteter Aspekt in den Fokus: Fahrzeuge mit alternativem Antrieb dürfen künftig bis zu 5.000 Kilogramm Gesamtgewicht erreichen – zumindest auf dem Papier. Doch was als Erleichterung für die Elektromobilität verkauft wird, entpuppt sich als neue Regulierungsspirale.
Während die geplante 4.250-Kilogramm-Grenze für alle schwereren Fahrzeuge gelten soll, ist die 5-Tonnen-Regel exklusiv für E-Modelle sowie wasserstoff- und gasbetriebene Fahrzeuge gedacht. Hintergrund: Der Elektroantrieb bringt systembedingt Zusatzgewicht auf die Achse. Ein batterieelektrischer Kleinbus wiegt schnell 4,6 Tonnen, ohne überladen zu sein.
Doch die Regelung ist keineswegs pauschal: Nur wenn das Mehrgewicht nachweislich durch den Antrieb entsteht, soll die Ausnahme greifen. Ein schwerer Dachträger oder eine üppige Sonderausstattung reichen nicht aus. Was wie ein technischer Nebensatz klingt, ist in Wahrheit ein genehmigungsrechtlicher Balanceakt.
Einstiegshürde oder Sicherheitsgewinn?
Voraussetzung für die 5-Tonnen-Freigabe ist eine spezielle Schulung, deren Inhalte bisher nicht definiert sind. Klar ist nur: Es geht um Themen wie Bremsverhalten, Kurvenstabilität, Hochvoltsicherheit und Gewichtsdynamik. Doch was heißt das in der Praxis? Fahrschulen fordern klare Vorgaben, während Kritiker einen Bürokratieaufbau ohne Sicherheitsgewinn befürchten.
Der Aufwand lohnt sich nur für wenige, denn: Gewerblicher Gütertransport bleibt weiter verboten, ebenso wie Fahrzeuge jenseits der Pkw-Kategorie. Für die meisten Fahrer dürfte die Regelung damit kaum spürbare Vorteile bringen, außer sie bewegen regelmäßig schwere Stromer wie E-Sprinter, THW-Fahrzeuge oder große Wohnmobile.
Wer darf, wer nicht? Eine Frage des Ausstellungsdatums
Spannend wird es beim Blick auf die Fahrerlaubnis selbst. Wer den alten Führerschein Klasse 3 besitzt – also vor 1999 gemacht hat – darf bereits heute Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren. Die neuen 4,25- und 5-Tonnen-Regelungen gelten hingegen nur für Führerscheininhaber nach 1999, und auch nur nach zusätzlicher Schulung.
Die nationale Umsetzung entscheidet
Die EU hat den Rahmen gesetzt – doch die Umsetzung bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Und hier liegt die eigentliche Hürde: Bis spätestens 2030 sollen die Regeln in nationales Recht überführt sein. Doch wie konkret das geschieht, ist unklar. Einige Länder könnten die 5-Tonnen-Ausnahme gar nicht übernehmen, andere wiederum strengere Maßstäbe ansetzen.
Gerade Deutschland hält sich bisher bedeckt. Die Frage lautet also nicht nur, ob, sondern wann und wie die Ausnahme Realität wird. Bis dahin bleibt die 5-Tonnen-Regel eine Sonderfreigabe im Wartestand – und damit eher technisches Versprechen als praktische Erleichterung.
 

 
                 
                