Österreich setzt Kameras gegen Autofahrer ein 
 
Kameras statt Schranken: Österreich plant ein digitales Zugangssystem für Innenstädte. Laut Entwurf der neuen Straßenverkehrsordnung sollen künftig Kennzeichen automatisch gescannt und mit einer digitalen Liste abgeglichen werden. Wer keine Erlaubnis hat, zahlt – auch aus dem Ausland.
Die österreichische Bundesregierung hat im Oktober 2025 einen Entwurf zur Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgestellt. Ziel ist es, Städten ein Werkzeug an die Hand zu geben, um Zufahrten in sensible Bereiche digital zu kontrollieren. Kernstück des Entwurfs ist die rechtliche Grundlage für kamerabasierte Zugangssysteme.
Das Prinzip: Wer in eine bestimmte Zone einfahren will – etwa in die Wiener Innenstadt – braucht künftig eine Freigabe. Kameras erfassen das Kennzeichen und gleichen es mit einer zentralen Liste ab. Fehlt die Berechtigung, droht ein Bußgeld von bis zu 150 Euro. Noch ist unklar, wann genau die neue Regelung in Kraft tritt. Der Entwurf soll im Laufe des Jahres 2026 beschlossen werden.
Auch Touristen und Pendler im Fokus
Besonders brisant: Die geplanten Regeln gelten nicht nur für Österreicher. Auch ausländische Fahrzeuge – etwa von deutschen Urlaubern oder slowakischen Pendlern – sollen von den Kameras erfasst und sanktioniert werden. Die österreichische Verkehrsverwaltung betont, dass der Datenabgleich mit europäischen Fahrzeugregistern technisch möglich sei.
Der Entwurf sieht vor, dass Bußgelder auch grenzüberschreitend vollstreckt werden. Wer mit deutschem Kennzeichen unerlaubt in eine kontrollierte Zone fährt, muss mit Post aus Wien rechnen – inklusive Zahlungsaufforderung.
Kritik von Verbänden: Datenschutz, Bürokratie, Fehler
Während Städte wie Wien den Entwurf begrüßen, kommt scharfe Kritik vom Autofahrerclub ARBÖ. Der Verband warnt vor einem "bürokratischen Monster", das kaum praktikabel sei. Besonders Gäste, Touristen und Lieferdienste seien überfordert mit dem Anmeldeverfahren.
Auch technisch sieht der ARBÖ Schwächen: Was passiert bei falsch erkannten Nummernschildern? Wie werden Mietwagen oder Wechselkennzeichen behandelt? Der Entwurf bleibt viele Antworten schuldig.
Motorräder außen vor – zumindest vorerst
Ein Detail im Entwurf sorgt für Erstaunen: Motorräder sind vorerst von der Kennzeichenerfassung ausgenommen. Begründung: Technische Schwierigkeiten bei der rückseitigen Erkennung. In der Praxis bedeutet das: Gerade lärmintensive Fahrzeuge könnten weiterhin unkontrolliert einfahren – ein Widerspruch zur angestrebten Verkehrsberuhigung.
 

 
                 
                