Brandgefahr bei Plug-in-Hybrid-Modellen
Audi muss knapp 19.000 Exemplare der Baureihen A8, Q7 und Q8 zurückrufen. Der mögliche Fehler liegt tief in den Batteriezellen verborgen.
Rückruf bei Audi: Die Premiummarke des Volkswagen-Konzerns muss weltweit exakt 18.652 Fahrzeuge der Oberklasse-Baureihen A8 (siehe Video), Q7 und Q8 zurückrufen. In Deutschland sind 5.284 Fahrzeuge von der Maßnahme betroffen. Dabei handelt es sich um Plug-in-Hybrid-Versionen der genannten Modelle, die zwischen dem 22. August 2019 und dem 31. Juli 2024 produziert wurden. Der am 21. Oktober 2025 initiierte Rückruf wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht und trägt dort die Referenznummer 15663R. Audi führt die Aktion unter dem internen Rückruf-Code 93QQ.
Zu große Hitzeentwicklung beim Laden möglich
Die Maßnahme wird von potenziellen Problemen an den Zellmodulen der Hochvoltbatterie hervorgerufen. Diese zeigen einem Audi-Sprecher zufolge "Abweichungen wichtiger technischer Parameter" und können beim Ladevorgang überhitzen; laut KBA besteht deshalb Brandgefahr. Einem Bericht der Fach-Website "Auto Service Praxis" zufolge empfiehlt Audi den Halterinnen und Haltern der betroffenen Fahrzeuge, bis zur Durchführung der Rückrufaktion auf ungewöhnliche Gerüche oder Hitzeentwicklung beim Laden zu achten und das Fahrzeug im Freien zu parken.
Um das Problem zu beheben, wird die Software der Hochvoltbatterie kostenfrei aktualisiert. Damit etabliert der Hersteller eine Onboard-Diagnose für die Hochvoltbatterie, was zu einer verbesserten Temperaturüberwachung führen und eine Ladebegrenzung beinhalten soll. Dafür müssen die betroffenen Autos in die Werkstatt gebracht werden. "Wir gehen momentan von einer Dauer von 60 Minuten für die Servicemaßnahme aus", so der Audi-Sprecher.
Fehler im Rahmen der Qualitäts-Überwachung festgestellt
Vorfälle mit Sach- und/oder Personenschäden sind dem Autobauer aus Ingolstadt zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Dass es bei bestimmten Hochvoltbatterien über die Laufzeit zu Veränderungen kommen kann, habe der Hersteller im Rahmen der Qualitäts-Überwachung festgestellt. Die betroffenen Halterinnen und Halter werden schriftlich über den Rückruf benachrichtigt. In Deutschland übernimmt diesen Vorgang das KBA. Der Behörde zufolge erhalten die Kundinnen und Kunden ebenso Auskünfte und detaillierte Informationen direkt vom Hersteller oder einer Vertragswerkstatt.
