Ausgefallener Flug: Mit diesen Tipps bekommst Du Dein Geld wieder

Ausgefallener Flug: Mit diesen Tipps bekommst Du Dein Geld wieder
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung hat dafür gesorgt, dass ausgefallene Flüge keine finanziellen Katastrophen sind. So bekommst Du Dein Geld nach einem Flugausfall wieder.
Online geht’s am besten: Geld nach Flugausfall zurückholen
Dass Flüge wie geplant stattfinden, ist nicht 100-prozentig verlässlich. Wird ein Flug annulliert, sind Reisende oft ratlos: Wie kommen sie jetzt an ihr Geld? Und wie geht es, ohne dass lange Telefongespräche nötig sind? Entschädigungen für ausgefallene oder verspätete Flieger konnten bis vor einigen Jahren noch kaum erreicht werden. Ständige Ablehnungen sowie die sehr aufwendigen bürokratischen Regelungen sorgten dafür, dass viele Reisende auf ihr Geld verzichteten, weil sie scheinbar gegen Wände liefen. Doch die Fluggastrechte-Verordnung der EU sieht entsprechende Regelungen vor, mit deren Hilfe Reisende an ihr Geld kommen, wenn der Flug ausgefallen ist. Hinzu kommt die mögliche Nutzung verschiedener Onlineportale, mit deren Hilfe die Durchsetzung eigener Rechte deutlich leichter fällt.
Zwei dieser Portale, die Reisenden bzw. solchen, die es werden wollten, dabei helfen, ihr Geld wiederzubekommen:
Flightright.de: Die Nummer 1 der Fluggastrechte-Portale Europas
Das Portal wurde 2010 gegründet und konnte bisher mehr als 500 Millionen Euro an Entschädigungen für die Nutzer herausholen. Derzeit arbeiten rund 140 Mitarbeiter hier, die aktuelle Erfolgsquote liegt bei etwa 99 Prozent. In Zeitungen und Zeitschriften wurde bereits über Flightright berichtet. So heißt es unter anderem in der WirtschaftsWoche, dass der Anbieter die Kosten trage, wenn der Anspruch der Reisenden auf Entschädigung vor Gericht abgewiesen worden sei. Auf der Internetseite von Flightright kann ein theoretischer Anspruch direkt online geprüft werden, wobei die Wahl zwischen Flugausfällen und Flugverspätungen besteht.
Flugrecht.de: Fluggastrechte werden durchgesetzt
Ähnlich wie der eben beschriebene Anbieter hilft Flugrecht.de dabei, die Rechte in Verbindung mit Entschädigungen durch Flugverspätungen und -ausfälle durchzusetzen. Der Service ist sehr umfassend und fundiert, denn das Portal arbeitet unter anderem mit spezialisierten Fachanwälten, mit Marketingexperten und Entwicklern zusammen. Über 50.000 Menschen haben bereits dank Flugrecht.de ihr Geld zurückbekommen. Das macht über 15 Millionen durchgesetzte Ansprüche.
So arbeiten die Portale
Der Weg zur Prüfung und letztendlichen Durchsetzung der Rechte von Fluggästen ist für Nutzer denkbar einfach und sieht wie folgt aus:
- Dateneingabe: Die erste Anspruchsprüfung ist kostenlos. Nötig sind dafür lediglich die Daten, die zum ausgefallenen oder verspäteten Flug gehören.
- Anspruchsprüfung: Die Portale übernehmen die Prüfung möglicher Ansprüche. Entscheiden sie, dass der Anspruch gerechtfertigt ist, fordern sie die Airline dazu auf, die Zahlung entsprechend zu leisten. Der Nutzer wird ständig über den aktuellen Stand auf dem Laufenden gehalten.
- Anwälte übernehmen: Zahlen die Airlines nicht oder nur anteilig und der Geschädigte hat Anspruch auf mehr, übernimmt ein Fachanwalt den Vorgang. Das kann nötigenfalls bis vor Gericht gehen.
- Auszahlung: Bei Erfolg leiten die Portale die Entschädigung weiter, lediglich eine Provision wird abgezogen.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung nach Flugausfall?
Wird ein Flug kurzfristig storniert, haben Reisende Anspruch auf eine Zahlung. Diese beläuft sich auf die Rückerstattung des Ticketpreises plus eine Entschädigung. Für diese Variante gibt es eine zeitliche Beschränkung: Die Airline muss den Flug 14 Tage vor Abflug gestrichen haben. Ein Ersatzflug wird nicht angeboten. Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung, sofern die Verspätung in der Schuld der Airline liegt. Wie hoch die Entschädigung ist, richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Maßgeblich ist zudem nicht die Abflugzeit, sondern die Ankunftszeit am Zielflughafen. Bei kurzfristiger Umbuchung des Fluges besteht Anspruch auf volle Rückerstattung des Ticketpreises. Eine Entschädigung muss gezahlt werden, wenn die Umbuchung weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Abflugtermin vorgenommen wird. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke. Bei einem überbuchten Flug besteht das Recht auf einen Ersatzflug. Alternativ muss eine Entschädigung gezahlt werden. Die Airline ist dazu verpflichtet, wartenden Passagieren am Flughafen eine Verpflegung anzubieten.
Das ist wichtig vor Einreichung eines Falles
Pro Passagier werden maximal 600 Euro als Entschädigung angesetzt. Wie hoch diese am Ende genau sein wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Entschädigung besteht auch rückwirkend, allerdings nur für Flüge, die innerhalb der letzten drei Jahre getätigt bzw. gebucht worden sind. Für ältere Flüge ist der Anspruch verjährt. Für Kunden der genannten Portale ist ebenfalls wichtig, dass diese Anbieter auf Provisionsbasis arbeiten. Das heißt, sie behalten bei erfolgreichen Fällen bei Flugverspätungen zwischen 20 und 30 Prozent der Entschädigungssumme ein. Bei einer Ticketerstattung liegt die Provision in Höhe von 14 bis 28 Prozent. Die Mehrwertsteuer muss ebenfalls aufgerechnet werden. Die Provision wird nur im Erfolgsfall fällig, ansonsten gehen sowohl der Reisende als auch das Portal leer aus.
Die Vorteile der Nutzung solcher Portale liegen auf der Hand: Kunden sparen Zeit und Nerven, wenn die lästigen Auseinandersetzungen mit den Airlines, die nicht unbedingt zahlungsfreudig sind, wegfallen. Die Erfolgschancen sind für derartige Portale deutlich höher, zumal hier Fachanwälte mit hinzugezogen werden. Zusammengefasst bedeutet das, dass der Kunde zwar weniger Geld zurückbekommt, als er ursprünglich gezahlt hat. Doch weniger ist immer noch besser als gar keines, weil vielleicht die Ansprüche durch private Bemühungen nicht durchsetzbar wären.