Alltagsfrage: Ist eine Smartwatch am Steuer eigentlich legal?

Alltagsfrage: Ist eine Smartwatch am Steuer eigentlich legal?
Das Handy am Ohr ist für Autofahrer tabu. Doch wie steht es mit der Smartwatch am Handgelenk?
Während der Fahrt kann Ablenkung für den Fahrer tödlich sein. Doch erstreckt sich hier das Handyverbot auch auf die inzwischen so verbreiteten Smartwatches?
Eine Smartwatch bietet viel Ablenkungspotential
Wer am Steuer sitzt und zum Handy greift, weiß in der Regel: Das ist absolut verboten. Denn es kann lebensgefährlich werden, wenn der Autofahrer abgelenkt wird. Doch womöglich haben sich auch die Nutzer im Fuhrpark schon gefragt, ob das Handyverbot analog für die mittlerweile sehr beliebt gewordenen Smartwatches gilt. Immerhin hat so eine intelligente Uhr am Handgelenk unzählige weitere Funktionen als die Uhrzeit anzuzeigen. Dazu zählt unter anderem, dass sie Benachrichtigungen vom Smartphone anzeigen oder mit SIM-Karte oder Bluetooth sogar telefonieren kann. Ist es also legal, diese Uhren zu tragen, wenn man ein Auto steuert?
Was gilt, wenn Sie die Smartwatch während der Fahrt benutzen?
Eine Smartwatch am Handgelenk zu tragen und gleichzeitig ein Fahrzeug zu lenken, ist grundsätzlich nicht verboten, zumal Sie die Uhr nicht einmal in der Hand halten müssen. Im Verkehrsrecht wird sie auch nicht explizit erwähnt. Allerdings ist sie ein elektronisches Gerät bzw. verkleinerter Berührungsbildschirm und darf somit während der Fahrt nicht manuell bedient werden. Getragen werden darf sie hingegen schon. Schließlich dürfen Sie ja auch Ihr Handy im Auto mitnehmen – Sie dürfen es nur nicht während der Fahrt ohne Freisprechanlage benutzen. Ganz ähnlich ist es mit einer Smartwatch. Wenn Sie sie während des Fahrens nutzen, ist das mit dem verbotenen Telefonieren vergleichbar. Sie müssen dann im Zweifelsfall mit mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung werden es bis zu 200 Euro, zwei Punkte sowie zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot. Wer wegen der Smartwatchbenutzung gar einen Verkehrsunfall verursacht, muss je nach Sachlage (z.B. fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung) im Schlimmstfall sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Via Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion dürfen Sie die Smartwatch auch beim Autofahren nutzen. Etwa, um sich mit Sprachbefehlen zu einem gewünschten Ziel navigieren zu lassen. Ein kurzer Blick darauf, etwa um die Uhrzeit abzulesen, ist während der Fahrt ebenso gestattet. Wenn Sie die Smartwatch hingegen wirklich nutzen wollen, müssen Sie tun, was ebenfalls beim Handy gilt: auf einem Parkplatz anhalten, den Motor abstellen und dann gefahrlos schreiben, den Touchscreen bedienen oder telefonieren.