Brutto-Netto-Rechner / Gehaltsrechner

Sie wollen den Job wechseln und der neue Arbeitgeber lockt mit einem hohen Brutto-Gehalt. Doch vom Brutto-Gehalt werden Steuern, Rentenversicherungs-Beiträge, Pflegeversicherungs-Beiträge, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Wie viel Netto bleibt nach der Gehaltserhöhung tatsächlich für Sie über?

Sie können in unserem Rechner unten jetzt Ihr Nettoeinkommen für Ihr Gehalt berechnen. Tragen Sie dafür einfach Ihr Bruttoeinkommen im passenden Feld unten ein. Der Rechner aktualisiert sofort das Ergebnis für Sie.

 

So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner

Der Brutto-Netto-Rechner zeigt Ihnen, wie viel Geld am Ende des Monats auf Ihr Konto eingeht. Um diese Summe zu berechnen, benötigen Sie Informationen zu Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen, Kindern und Ihrer Steuerklasse. Ihre Abgaben hängen auch davon ab, in welchem Bundesland Sie arbeiten, ob Sie Kirchensteuer- und Rentenversicherungspflichtig sind, welchen Satz Ihre Krankenversicherung verlangt und deren Zusatzbeitrag. Nach Eingabe Ihrer Daten berechnet unser Tool für Sie, welcher Betrag nach den Abgaben für Sie netto übrig bleibt.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und was Netto?

Das Bruttogehalt oder Bruttoeinkommen ist das Gesamtgehalt vor den Abzügen. Abgezogen werden die Steuern und Beiträge, die sich nach der Steuerklasse richten. Dazu zählen Lohnsteuer, Rentenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Zusätzlich werden geldwerte Vorteile vom Arbeitgeber, wie beispielsweise das Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel, abgezogen.

Der Betrag, der nach all diesen Abzügen bleibt, ist der Nettolohn oder das Nettoeinkommen. Dieser Betrag wird Ihnen ausgezahlt. Bei den meisten Angestellten geschieht diese Auszahlung monatlich.

Was wird vom Bruttolohn abgezogen?

Vom Bruttolohn werden Steuern und Versicherungen abgezogen, die wir im Folgenden auflisten und erklären.

Die Lohnsteuer richtet sich in Deutschland nach der Höhe des Einkommens. Sie wird auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erhoben. Je nach Steuerklasse zahlen Sie jährlich 14 bis 45% Ihres Bruttoeinkommens an Lohnsteuer.

Eine Einkommenssteuer zahlen Arbeitnehmer nur, wenn sie Einkünfte außerhalb des Arbeitnehmergehalts haben, also beispielsweise nebenbei noch selbstständig arbeiten oder Einnahmen durch Aktien oder Sparbücher haben. Wie viel Sie bezahlen, hängt ebenfalls von der Höhe der Einkünfte ab, ein Einkommen bis 9168 Euro im Jahr ist steuerfrei, danach zahlen Sie ebenfalls 14 bis 45%.

Seit 1991 zahlen deutsche Arbeitnehmer den Solidaritätszuschlag. Dieser beträgt seit 1998 5,5% der Einkommensteuer. Ab 2021 müssen nur noch Menschen mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 74.000 Euro (Höhe gilt für Singles) den Solidaritätszuschlag zahlen, allerdings weniger als bisher. Single-Verdiener mit einem Einkommen von mehr als 110.000 Euro zahlen weiter wie bisher. Für kinderlose Familien und Familien mit Kindern gelten andere Werte. Bis 2023 soll der Soli gänzlich abgeschafft werden.

Sind Sie Mitglied in einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft, zahlen Sie je nach Bundesland acht oder neun Prozent Kirchensteuer. Die Kirchensteuer wird jedoch, wie der Solidaritätszuschlag, nicht auf den Bruttolohn, sondern auf die Lohnsteuer erhoben. Zahlen Sie beispielsweise 159 Euro Lohnsteuer und leben in einem Bundesland mit neun Prozent Kirchensteuer, ergeben sich 14,31 Euro Kirchensteuer.

Der Krankenversicherungsbeitrag wird ebenfalls direkt vom Bruttolohn abgezogen, 2020 liegt der Beitrag für gesetzlich Versicherte bei 14,6%. Die Hälfte davonübernimmt der Arbeitgeber, die andere Hälfte zahlt der Arbeitnehmer. Auch der Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung wird seit 2019 aufgeteilt, dieser ist allerdings Krankenkassenabhängig.

In die gesetzliche Rentenversicherung zahlen Sie als Arbeitnehmer ebenfalls automatisch ein. In Deutschland sind 18,6% Rentenbeitragssatz einheitlich festgelegt, hiervon zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleichen Teilen jeweils 9,3 %.

15 von 16 Bundesländer in Deutschland teilen auch den Pflegeversicherungsbeitrag zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf, lediglich in Sachsen zahlt der Arbeitnehmer mehr als der Arbeitgeber (Arbeitnehmer: 2,025 %, Arbeitgeber: 1,025 %). Der Beitragssatz beträgt 2019 insgesamt 3,05 %, hinzu kommen bei kinderlosen Menschen über 23 Jahren noch 0,25%.

Für die Absicherung bei Arbeitslosigkeit gibt es die Arbeitslosenversicherung. Diese beträgt insgesamt 2,4%, die in der Regel ebenfalls zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden.

Warum gibt es Brutto und Netto?

Auch wenn es auf den ersten Blick so scheint, als bliebe nicht viel vom Bruttolohn übrig, haben die Steuern und Sozialabgaben durchaus ihren Sinn.

Die Steuern auf den Bruttolohn erhebt der Staat zur eigenen Finanzierung. Mit Lohnsteuer und Einkommensteuer wird der Staatsapparat bezahlt, also beispielsweise die Polizei.

Den Solidaritätszuschlag zahlen Arbeitnehmer in ganz Deutschland um die deutsche Einheit zu finanzieren, mit der Kirchensteuer finanzieren Religionsgemeinschaften zur Finanzierung ihrer Aufgaben. Dazu gehören Kirchenbau, Bezahlung von Personal, Seelsorge, Gottesdienste und karitative Zwecke.

In Deutschland ist die Krankenversicherung verpflichtend, damit Sie bei Krankheit zum Arzt gehen können und aufgrund Ihrer Krankheit nicht in den finanziellen Ruin stürzen. Auch eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden, ist in Deutschland verpflichtend.

Von der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung sollen Arbeitnehmer im Alter profitieren: Der Staat wird, nachdem Sie altersbedingt aufgehört haben zu arbeiten, Ihnen eine monatliche Rente auszahlen.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist als Absicherung für den Arbeitnehmer im Fall von Arbeitslosigkeit gedacht, dann erhalten arbeitssuchende Arbeitnehmer ein Einkommen, während Sie die Zeit für Bewerbungen nutzen können.

Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Besteuerung der Einnahmen aus nicht selbstständiger Tätigkeit. Ihre Höhe ist abhängig von der Steuerklasse in der sich der Arbeitnehmer befindet. Die Steuerklassen sind abhängig vom Familienstand des Arbeitnehmers.

Monatlich wird der Betrag der Lohnsteuer vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt weitergeleitet.

Welche Steuerklassen gibt es?

Insgesamt existieren sechs Steuerklassen, auf die wir im Folgenden eingehen.

Steuerklasse 1

Mit Steuerklasse eins fängt wohl jeder Arbeitnehmer an, denn sie greift für ledige oder beschränkt einkommenssteuerpflichtige Personen. Auch wenn Sie geschieden sind, dauerhaft von Ihrem Ehepartner getrennt leben oder dieser im Ausland wohnt, gehören Sie dieser Steuerklasse an.

Seit 2019 gehören auch Verwitwete, deren Partner oder Partnerin vor dem ersten Januar 2018 verstorben ist in diese Steuerklasse. Auch Arbeitnehmer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden sich in Steuerklasse eins.

Steuerklasse 2

Die zweite Steuerklasse gilt für Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein Kind wohnt, für das sie den Kinderfreibetrag einfordern können oder Kindergeld erhalten.

Steuerklasse 3

Sind Sie ein verheirateter Arbeitnehmer oder eine verheiratete Arbeitnehmerin, deren Ehepartner keinen Arbeitslohn bezieht oder sich mit seinem oder ihrem Gehalt in Steuerklasse fünf befindet, sind Sie in Steuerklasse drei. Beide Ehepartner müssen im Inland wohnen.

Steuerklasse 4

Zwei verheiratete Arbeitnehmer, die einen Arbeitslohn beziehen und im Inland wohnen, gehören zur Steuerklasse vier.

Steuerklasse 5

Einer der Ehepartner kommt in diese Steuerklasse, wenn der oder die andere nach einem Antrag beider Ehepartner in Steuerklasse drei wechselt. Dies lohnt sich beispielsweise, wenn es einen Hauptverdiener gibt.

Steuerklasse 6

Beziehen Sie als Arbeitnehmer Lohn von verschiedenen Arbeitgebern, wird die Lohnsteuer des Arbeitslohns aus dem zweiten und allen weiteren Dienstverhältnissen der Steuerklasse sechs zugeordnet.

Welche Steuerklasse habe ich?

Konnten Sie sich bereits in eine der Steuerklassen einordnen? Grundsätzlich sind Sie in Steuerklasse eins. Dies verändert sich erst, wenn Sie heiraten, ein Kind bekommen oder einen Zweitjob mit Lohnsteuerkarte annehmen. Haben Sie geheiratet, ändert sich Ihre Steuerklasse erst dann wieder, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin stirbt, sie sich trennen oder scheiden lassen.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2019

Der Kinderfreibetrag beinhaltet, im Gegensatz zum Kindergeld, keine Auszahlung, sondern wirkt sich steuermindernd auf die Eltern aus. Für 2019 liegt dieser Betrag pro Kind bei 7.620 Euro im Jahr für beide Elternteile.

Auf die Lohnsteuer selbst hat der Kinderfreibetrag keine Auswirkung, allerdings wirkt er sich auf Zuschlagsteuern wie Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag aus.

Das Finanzamt ermittelt automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für Steuerpflichtige Eltern vorteilhafter ist.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Der geldwerte Vorteil ist eine vom Arbeitgeber geleistete Vergütung, die nicht in Geld ausgezahlt wird. Dabei werden bestimmte Sachleistungen oder Sachbezüge vollkommen oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen. Hierzu zählen beispielsweise der Firmenwagen, das Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Firmenhandy.

Wie genau ist der Brutto-Netto-Rechner?

Vorausgesetzt, Sie haben Ihre Daten richtig eingegeben, sind Brutto-Netto-Rechner recht genau und es wird nicht zu größeren Abweichungen kommen. Allerdings lassen sich mit dem Brutto-Netto-Rechner nur gesamte Monate berechnen und das Ergebnis verfälscht sich, wenn Sie nur einen Teil des Monats gearbeitet haben, denn dann wird Ihr Bruttolohn anders besteuert.

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt mit unserem Gehaltsrechner

Sie können in unserem Rechner jetzt Ihr Nettoeinkommenfür Ihr Gehalt berechnen. Tragen Sie dafür einfach Ihr Bruttoeinkommen sowie Steuerjahr, Geburtsjahr, Kinderfreibeträge, Steuerklasse, Bundesland und ggf. Kirchensteuer im passenden Feld unten ein. Entsprechend Ihren Eingaben aktualisiert der Rechner sofort das Ergebnis für Sie.

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