Alltagsfrage: Wo ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

Alltagsfrage: Wo ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
Zusammen braucht man beide nur beim Verkauf und auf der Zulassungsstelle. Diese Aufgaben haben sie.
Bei den Fahrzeugpapieren kann man schon mal durcheinanderkommen. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II haben verschiedene Aufgaben.
Der Fahrzeugschein als Ausweis des Autos
Auch wenn es für jedes Auto beide gibt – also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief –, ist eine Frage doch gar nicht so selten: Wo genau liegt der Unterschied zwischen den beiden? Einfacher wird das auch nicht, seit man den Fahrzeugschein "Zulassungsbescheinigung Teil I" und den Fahrzeugbrief "Zulassungsbescheinigung Teil II" nennt. Das sollten Sie für die Fahrzeuge im Fuhrpark wissen:
Simpel erklärt ist der Fahrzeugschein der Ausweis des Fahrzeugs. Er bescheinigt die konkrete Zulassung eines Fahrzeugs mit all seinen Details wie Fahrzeugidentifzierungsnummer oder Ausstattung und muss stets bei der Fahrt mitgeführt werden. Außerdem ist hier der Halter eingetragen, der nicht zwingend identisch mit dem Eigentümer sein muss. Bei einer Verkehrskontrolle ist der Fahrzeugschein vorzulegen.
Was ist der Fahrzeugbrief?
Den Fahrzeugbrief, der neben der Anzahl der Halter auch technische Angaben enthält, werden Sie im normalen Fahralltag nicht brauchen. Für ihn gilt daher, dass Sie diesen nicht generell im Auto hinterlegen, sondern an einem sicheren Ort verwahren sollten. Wird das Auto mit dem Fahrzeugbrief gestohlen, waren Sie grob fahrlässig und können Probleme mit der Versicherung bekommen. Der Fahrzeugbrief ist der Beleg für die allgemeine Zulassung. Hier werden alle Veränderungen am Fahrzeug eingetragen, egal, ob es sich um technische Dinge oder einen Wechsel des Eigentümers handelt.
Gilt der Fahrzeugbrief als Eigentumsnachweis?
Wenn Sie ein Auto kaufen oder verkaufen, ist die Übergabe des Fahrzeugbriefs ein wichtiger Punkt, auch wenn das nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Kaufen Sie etwa aus Versehen ein gestohlenes Fahrzeug, können Sie sich, sollte der Fall vor Gericht landen, schwer rausreden, wenn Sie nie den Fahrzeugbrief bekommen haben. Allerdings gilt auch: Der Eigentümer kann, muss aber nicht im Fahrzeugbrief genannt sein. Und wer den Fahrzeugbrief besitzt, liefert zwar einen Hinweis, dass zum Beispiel das Auto ihm gehört, aber keinen abschließenden Beweis. Grundsätzlich ist der Eigentümer derjenige, der im Kaufvertrag genannt wird oder das Auto etwa durch eine Erbschaft bekommen hat.
Wichtig ist der Fahrzeugbrief bei jeder An-, Um- oder Abmeldung sowie einem Halterwechsel des Fahrzeugs. Sie müssen ihn dann zusammen mit dem Fahrzeugschein bei der Behörde vorlegen.