Das gilt, wenn Sie Ihr Auto inklusive Kennzeichen verkaufen

Das gilt, wenn Sie Ihr Auto inklusive Kennzeichen verkaufen
Von Haftung bis Ummeldung – was, wenn das alte Kennzeichen beim Verkauf erst einmal dranbleibt?
Ein Auto muss vor dem Verkauf nicht unbedingt abgemeldet werden. Der Käufer kann das alte Kennzeichen auch zunächst dranlassen und dann sofort losfahren. Das müssen Sie dabei beachten.
Welche Vor- und Nachteile hat es, das Auto angemeldet zu verkaufen?
Wer ein Auto verkauft, sei es aus dem Fuhrpark oder privat, wird spätestens beim Kaufvertrag an den Punkt kommen, wo sich die Frage stellt: Übergibt man das Fahrzeug nun an- oder abgemeldet? Für den Käufer ist es auf jeden Fall angenehm, wenn das Auto noch angemeldet ist und ein aktives Nummernschild hat. Dann muss er sich zwar ebenfalls bald um eine Ummeldung kümmern. Doch er kann erst einmal einfach losfahren.
Beim Verkauf an einen seriösen Händler ist das auch kein Problem, er wird sich im Normalfall zuverlässig um alles inklusive der Abmeldung kümmern. Bei Verkäufen an Privatleute gehen Sie einerseits das Risiko ein, dass der Käufer ein Betrüger sein könnte und/oder das Auto gar nicht ummeldet. Andererseits ist es ungünstig, wenn der Verkäufer das Auto teils schon im Augenblick des Inserats abmeldet und damit keine Straßenzulassung mehr vorliegt. Das fängt bei der Probefahrt an, die dann kaum noch bzw. nur mit Kurzzeitkennzeichen möglich ist, und geht bis hin zur Abholung des Fahrzeugs durch den Käufer.
Wie sieht es mit der Haftung aus?
Wer das Fahrzeug kulanterweise mit Nummernschildern verkauft, sollte zunächst wissen: Passiert bis zur Ummeldung durch den Käufer zum Beispiel ein Unfall, haftet der Verkäufer. Auch Kfz-Versicherungsprämie oder Kfz-Steuer und Strafzettel muss bis zur Ummeldung der Verkäufer auf seine Kappe nehmen. Entscheidet man sich trotzdem für diese Variante – etwa, weil man den Käufer gut kennt und ein Vertrauensverhältnis besteht, sollte man dennoch im Kaufvertrag vereinbaren, dass der Käufer eine Abmeldebescheinigung übersendet und dafür zugleich eine Frist von zum Beispiel sieben Tagen setzen. Noch besser ist es, stets eine Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle zu machen. Dann entgeht man versicherungsrechtlichen Problemen, wenn der Käufer das Auto nicht abmelden sollte. Auch der eigenen Kfz-Versicherung sollte man gleich nach dem Verkauf Bescheid geben und den Kaufvertrag zuschicken.
Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich lieber dafür entscheiden, das verkaufte Auto selbst abzumelden. Für die Überführung zum neuen Besitzer kann auch ein Kurzzeitkennzeichen genutzt werden, das fünf Tage gilt.