Das haben Sie von der Versicherung bei einem Totalschaden zu erwarten

Das haben Sie von der Versicherung bei einem Totalschaden zu erwarten
Wenn sich die Reparatur des Unfallfahrzeugs nicht mehr lohnt, ist das auch ein Versicherungsproblem.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist nach einem Unfall bitter. Jetzt sollten Sie vor allem wissen, was Sie versicherungstechnisch zu erwarten haben.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Wenn ein Fahrzeug in Ihrem Fuhrpark einen Unfall erleidet und danach zwar noch fahrtüchtig ist, die Reparaturkosten jedoch höher ausfallen als der Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges und gleichartiges Kfz abzüglich Restwert des Unfallwagens, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Wenn Sie für das Fahrzeug nur eine Haftpflichtversicherung haben und Unfallverursacher sind, sind nur die Schäden am Auto des Unfallgegners abgedeckt. Eine Erstattung der eigenen Unfall-Reparaturen haben Sie in dem Fall nur bei einer Vollkasko zu erwarten.
Der Vorteil der 130-Prozent-Regel
Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs wird mit einem Wertgutachten von einem Sachverständigen bestimmt. Er errechnet zunächst einmal, ob sich anhand von Restwert, Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten die Instandsetzung des Fahrzeugs überhaupt noch lohnt. Wenn Sie selbst nicht an dem Unfall schuld sind, haben Sie gegenüber der Versicherung des Unfallgegners ein Recht auf Schadenersatz – also Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Falls das für die Reparatur nicht reicht: Es gibt noch die 130-Prozent-Regel, nach der dem Geschädigten eines Haftpflichtfalles von der gegnerischen Versicherung maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswert für eine Reparatur ersetzt werden können. Hier bleibt der Restwert außen vor, Sie müssen das Fahrzeug nach der Reparatur allerdings noch sechs Monate fahren.
Was übernimmt die Versicherung noch?
Bis Sie Ihr Ersatzfahrzeug haben, können Sie als Geschädigter außerdem Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen Mietwagen oder aber eine Nutzungsausfallentschädigung anmelden. Ebenso übernommen werden müssen von der Versicherung Kosten für Entsorgung/Verschrottung, An- und Abmeldegebühren und juristische Betreuung.
Den Neupreis für Ihren Pkw mit wirtschaftlichem Totalschaden erhalten Sie von der Haftpflicht des Unfallgegners in der Regel nur bei Fahrzeugen, die nicht älter als einen Monat sind und nicht mehr als 1000 Kilometer auf dem Tacho haben. In der Kaskoversicherung können Sie hingegen meist mit einer Neupreiserstattung für 12 Monate rechnen.