Falschparker: Das passiert, wenn Sie Ihren Strafzettel nicht bezahlen

Falschparker: Das passiert, wenn Sie Ihren Strafzettel nicht bezahlen
Den Bußgeldbescheid ignorieren? Keine gute Idee, denn es warten Mehrkosten und manchmal sogar Knast.
Fürs Bezahlen eines Strafzettels gelten bestimmte Fristen. Wer die verpasst, muss mit weiteren Konsequenzen rechnen.
Welche Fristen sind zu beachten?
Wenn der Bußgeldbescheid nach einen Park-Knöllchen oder anderen Verkehrsverstößen ins Haus flattert, kommt es öfters vor, dass er einfach nicht bezahlt wird. Entweder, weil man ihn schlicht vergisst. Oder, weil man die Strafe ignoriert. Beides ist für alle Fahrzeuge im Fuhrpark ungünstig. Denn vergessen wird der Bescheid von der Behörden nicht. Es folgen Konsequenzen, wenn man nicht innerhalb der im Schreiben genannten Frist – meist 14 Tage – zahlt. Ausnahme: Sie haben Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Dann ist die Sache zwar noch nicht vom Tisch, aber Sie müssen zunächst nicht zahlen.
Was passiert, wenn Sie die Zahlungsfrist verpassen?
Zunächst sind die Folgen überschaubar: Hatten Sie die Zahlungsaufforderung nach einem Knöllchen am Fahrzeug, können Sie ohnehin abwarten, bis sie Ihnen per Post zugeht. Die Behörde geht noch davon aus, dass die Aufforderung zum Beispiel vom Wind von der Windschutzscheibe geweht wurde. Ignorieren oder vergessen Sie dann auch die postalische Aufforderung zur Zahlung des Verwarngeldes, wie es bei leichten Parkvergehen noch heißt, wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt. Bei größeren Vergehen (in der Regel ab 60 Euro) kommt es sofort zu einem Bußgeldbescheid. Sie reagieren weiter nicht? Jetzt folgt nach einigen Wochen eine Mahnung, die zusätzlich zum Bußgeld eine Mahngebühr enthält.
Ein großer Denkfehler ist es, zu glauben, dass bei einem geringen Vergehen wie unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone zu parken, was 10 Euro Verwarngeld wären, nicht viel passieren kann, falls man nicht zahlt. Wer alle Mahnungen ignoriert, hat womöglich bald den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Als letzte Option können die Behörden außerdem eine Erzwingungshaft ansetzen, was allerdings selten ist.
Was, wenn Sie unverschuldet nicht gezahlt haben?
Sofern Sie die Zahlung unbeabsichtigt versäumt haben, etwa, weil Sie länger im Krankenhaus oder im Ausland waren, ist es sinnvoll, sich direkt an die Behörde zu wenden. Wenn Sie nachweisen können, dass es gute Gründe gab, warum Sie die Zahlung unverschuldet versäumt haben, können Sie eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, wird Ihr Verfahren in den Stand vor Versäumen der Frist zurückversetzt – und Sie können einfach das ursprüngliche Verwarn- oder Bußgeld bezahlen.