In diesen Fällen benötigen Sie ein Teilegutachten

In diesen Fällen benötigen Sie ein Teilegutachten
Neue Bauteile am Auto können nachträglich oder zusätzlich nicht einfach wahllos verbaut werden.
Bauliche Veränderungen am Fahrzeug bedeuten immer auch Papierkram und Behördengänge. Diese Rolle spielt das Teilegutachten und so unterscheidet es sich von der Allgemeinen Betriebserlaubnis.
Vom Teilegutachten zur sicheren Fahrt im Straßenverkehr
Ein Fahrzeug im Fuhrpark einfach nach Belieben umrüsten? Das geht so in Deutschland nicht. Jedenfalls nicht ohne die passenden Dokumente. Wenn Sie ein neues Bauteil für Ihr Fahrzeug kaufen, muss dieses von einem Sachverständigen, etwa beim TÜV, kontrolliert werden. Dafür wird in der Regel mit dem Bauteil ein Dokument mitgeliefert, das sich Teilegutachten nennt und die Sicherheit des Anbauteils nachweist.
Angenommen, Sie haben einen Heckspoiler oder Alufelgen bestellt. Dann liefert das Teilegutachten Auflagen und Hinweise zu dem Bauteil, die Teilenummern und genaue Vermerke bzw. Beschreibungen zu den Umbau- und Anpassungsarbeiten. Was das Teilegutachten jedoch nicht liefern kann, ist eine Aussage über die Verkehrssicherheit des angebrachten Bauteils. Das muss dann ein Gutachter von TÜV oder Dekra zusammen mit dem gelieferten Teilegutachten in Augenschein nehmen. Kontrolliert wird dabei auch, dass die Teilenummer im Gutachten mit der auf dem betreffenden Autoteil übereinstimmt. Nimmt der Prüfer Teilegutachten und Einbau mit einem Prüfzeugnis ab, wird dies offiziell in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Dafür müssen Sie zur Zulassungsstelle und die Änderungen gegen eine Gebühr von ca. 35 bis 70 Euro eintragen lassen. Anschließend haben Sie freie Fahrt, sollten die entsprechenden Papiere über den nachträglichen Einbau jedoch stets mit sich führen.
Wo liegt der Unterschied zur ABE?
Bleibt die Frage, was ein Teilegutachten von einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) unterscheidet. Die ABE, die es für Fahrzeugmodelle oder Autoteile geben kann, hat eine KBA-Nummer vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Ein Bauteil, das ein ABE-Gutachten hat, enthält immer genaue Hinweise, in welchen Fahrzeugmodellen es verbaut werden darf. Der Vorteil: Hat das Bauteil eine ABE, muss es nach dem Einbau nicht durch einen Gutachter kontrolliert werden. Kommt das Fahrzeugteil mit einem Teilegutachten, muss der Einbau stets einem Gutachter vorgeführt werden. Aber: Auch eine ABE ist keine Garantie, dass verschiedene Bauteile zusammen verbaut werden dürfen. Sie sollten sich daher immer vom Profi beraten lassen.
Wer für verbaute Teile weder Teilegutachten noch ABE hat und auch keine teure Einzelabnahme hat durchführen lassen, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass die Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug erlischt.