Das erwartet Autofahrer bei Beleidigungen

Mittelfinger & Co.: Das erwartet Autofahrer bei Beleidigungen
Manche ungehaltene Reaktion sollte man sich im Straßenverkehr verkneifen. Sonst wird es teuer.
Stressige Situationen führen im Straßenverkehr schon mal zu Wutausbrüchen. Da rutschen Autofahrer teils Schimpfwörter und bestimmte Gesten heraus. Doch was sind die Konsequenzen?
Wutausbrüche im Straßenverkehr können viel Geld kosten
Im Straßenverkehr einen kühlen Kopf zu behalten, ist oft nicht so einfach. Das liegt auch an den anderen Verkehrsteilnehmern, wie sicher jeder in die kostenlose Software des Fuhrparks eingebuchte Fahrer schon mal erlebt hat. Sie fahren zu dicht auf, nehmen einem die Vorfahrt, schneiden einen beim Überholen. Und wenn das alles an einem schlechten Tag oder in einer ohnehin schon stressigen Situation wie bei Hitze, bei extrem zähfließendem Verkehr und/oder, wenn die Zeit sehr drängt, passiert, verliert man schon mal die Nerven.
Meistens belassen wir es dabei, unserem Ärger mit lautstarkem Hupen Luft zu machen. Doch manchmal kommen uns bestimmte Beschimpfungen über die Lippen oder wir lassen Gesten sprechen. Mal abgesehen davon, dass solche Wutausbrüche den Fahrer selbst stressen und für die Verkehrssicherheit nicht förderlich sind, können Sie finanziell weh tun. Beleidigungen im Straßenverkehr können nämlich Geldstrafen nach sich ziehen. Jedenfalls, wenn der Beleidigte das zur Anzeige bringt. Ein Kavaliersdelikt sind Beleidigungen übrigens nicht – sondern nach Strafgesetzbuch eine Straftat. Theoretisch können Beleidigungen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Außerdem können Beleidigungen im Straßenverkehr je nach Sachlage sogar zu einem Fahrverbot oder Schmerzensgeldforderungen führen.
Wenn Sie selbst beim Autofahren beleidigt werden, z.B. mit einem gezückten Mittelfinger des anderen Fahrers, und sich mit einer Anzeige wehren wollen, sollten Sie immer einen Zeugen haben. Sonst steht Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird meist eingestellt. Haben Sie einen oder mehrere Zeugen, sollten immer den ganzen Vorgang genau schriftlich festhalten und einen Anwalt einschalten.
Es gibt zwar keinen einheitlichen Strafenkatalog für beleidigende Gesten oder Worte, aber anhand von Gerichtsurteilen bekommt man schnell ein Gefühl dafür, was man sich selbst in der größten Wut unbedingt verkneifen sollte. Denn oft sind selbst vermeintlich harmlose Sätze und Gesten sehr kostspielig. Wichtig zu wissen: Die unten aufgeführten Geldstrafen können im Einzelfall, z.B. je nach Verdienst des Verurteilten, auch noch höher ausfallen. Sehen Sie die Zahlen aber als hilfreiche erste Orientierung.
So teuer können Beleidigungen im Straßenverkehr werden:
- Die Zunge herausstrecken: Wirkt wie ein Kinderstreich, ist aber mit 150 Euro bereits recht happig.
- "Dumme Kuh": Sagt man leicht mal dahin, wenn man gerade geladen ist – und ist dafür bei einer Anzeige schnell um 300 Euro ärmer.
- "Leck mich doch": Auch hier werden 300 Euro fällig.
- "Du blödes Schwein": 475 Euro wurden in der Vergangenheit bereits für diesen Satz fällig.
- "Was willst du, du Vogel?!": Klingt an sich gar nicht so wild, ist aber 500 Euro teuer.
- Anderen einen Vogel zeigen: Das passiert uns schnell mal, wenn wir uns hinterm Steuer aufregen. Lassen Sie es lieber. Das Vogelzeigen kostet schlappe 750 Euro.
- Anderen den Scheibenwischer zeigen: Ebenfalls eine Geste, mit der sich viele Autofahrer über andere Verkehrsteilnehmer aufregen. Wirkt spontan gar nicht so wild, kostet jedoch schnell mal 1000 Euro.
- "Du Wichser!": Ungleich unhöflicher als der Scheibenwischer, aber genauso teuer: 1000 Euro.
- "Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!": Wer denkt, mit so einer indirekten Formulierung wäre er aus dem Schneider, irrt sehr. Der Satz kostete in der Vergangenheit bereits 1600 Euro.
- "Schlampe": Für den respektlosen Titel müssen Sie mit 1900 Euro rechnen.
- Den Stinkefinger zeigen: Hier ist es keine Überraschung, dass es teuer wird. Aber hätten Sie gleich bis zu 4000 Euro erwartet?