Was gilt, wenn die Radarfalle ein Blitzer-Anhänger ohne Kennzeichen ist?

Was gilt, wenn die Radarfalle ein Blitzer-Anhänger ohne Kennzeichen ist?
Autofahrer rätseln bei einem mobilen Messgerät ohne Kennzeichen vor allem: Ist das Bußgeld legal?
Wer in eine mobile Radarfalle getappt ist, fragt sich mitunter: Müssen sich auch Blitzer-Anhänger an die Straßenverkehrsordnung halten oder gelten für sie Sonderregeln?
Gelten für Blitzer-Anhänger andere Gesetze?
Mobile Blitzgeräte sind besonders tückisch. Während man die Standorte der fest installierten oft kennt und die Geschwindigkeit entsprechend exakt anpasst, wird man von den mobilen Blitzgeräten kalt erwischt. Ganz besonders, wenn diese aus der Ferne wie ein ganz normaler Anhänger aussehen, aber in Wahrheit die Geschwindigkeit kontrollieren.
Wenn das einem Autofahrer bzw. einem Nutzer im Fuhrpark passiert, gibt es dabei immer wieder Irritationen. Zum Beispiel, wenn die Radarfalle ein Blitzer-Anhänger war, der entweder gar kein Kennzeichen hat oder ohne TÜV-Plakette am Straßenrand stand. Da stellt sich die Frage: Sind die erhobenen Bußgelder überhaupt legal, wenn der entsprechende Blitzer-Anhänger offenbar gar nicht die Regeln der Straßenverkehrsordnung befolgt. Schließlich gilt normalerweise, dass jeder, der einen Anhänger im öffentlichen Raum benutzt oder abstellt, ihn auch anmelden, ordentlich versichern sowie vom TÜV überprüfen lassen muss.
Blitzer-Anhänger stehen auch oft im Parkverbot
Ebenso fragwürdig erscheint es den geblitzten Autofahrern, wenn der Anhänger zum Beispiel im Parkverbot stand. Muss man unter diesen Umständen also zahlen oder wird der Bußgeldbescheid dadurch anfechtbar?
Ähnliche Fälle haben sogar schon zu Beschwerden bei Gericht geführt. Für solche Anhänger, die ebenso Panzerblitzer oder Enforcement Trailer genannt werden, gelten allerdings tatsächlich andere Bedingungen. In der Regel ist es so, dass die mobilen Blitzer-Anhänger für den Transport durchaus ein richtiges Kennzeichen haben. Dieses wird jedoch von den Beamten entfernt, bevor der Anhänger an Ort und Stelle für mehrere Tage stehen bleibt. Teilweise wird auch statt des Original-Kennzeichens eine Kopie angebracht, daher fehlt dann die TÜV-Plakette.
Die Straßenverkehrsordnung benennt Sonderrechte
Die Polizei hat eine Sondergenehmigung, um den Anhänger selbst ohne sichtbares Kennzeichen parken zu dürfen. Wer in Paragraf 35 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nachliest, erfährt außerdem, dass die Blitzer wegen Sonderrechten der Polizei sogar im Park- oder Halteverbot stehen dürfen. Insofern ist der entsprechende Bußgeldbescheid grundsätzlich legal. Einspruch erheben können Sie nur, wenn andere Fehler vorliegen wie z.B, wenn Sie einen Messfehler vermuten oder das Tempolimit am Standort nicht zum Auslöse-Tempo passt.