Was gilt, wenn Sie den Fahrzeugschein verloren haben

Was gilt, wenn Sie den Fahrzeugschein verloren haben
Ob verlegt, verloren oder gestohlen – das wird fällig, wenn Sie einen neuen Fahrzeugschein brauchen.
Sie scheuen den Papierkram bei der Wiederbeschaffung des Fahrzeugscheins? Wir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen und Schritte jetzt fällig werden.
Was ist jetzt zu erledigen?
Ärgerlich ist es immer, wenn man plötzlich feststellt, dass der Fahrzeugschein schlicht nicht mehr auffindbar ist. Oder der Geldbeutel, in dem er war, weg ist. Denn ohne den Fahrzeugschein sollten die Fahrer im Fuhrpark nicht unterwegs sein. Insofern ist an dieser Stelle wohl oder übel Bürokratie angesagt. Doch worum müssen Sie sich jetzt genau kümmern? Welche Unterlagen sind dafür nötig? Und was, wenn Sie die Neuausstellung des Fahrzeugscheins erst mal doch auf die lange Bank schieben? Die Antworten auf diese Fragen, sollten Sie kennen.
Bei Diebstahl erst Anzeige erstatten
Haben Sie den Fahrzeugschein, inzwischen auch Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt, schlicht verloren, reicht es, wenn Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle einen neuen beantragen. Sollten Ihnen die Papiere gestohlen worden sein, müssen Sie zuvor auch Anzeige bei der Polizei erstatten.
Welche Papiere brauchen Sie?
Für die Ersatzausstellung des Fahrzeugscheins müssen Sie meistens selbst erscheinen und benötigen dann einige Dokumente. Diese können je nach Behörde noch einmal variieren, meistens gibt es dazu auf der Website der Zulassungsstelle Hinweise. Sehr wahrscheinlich werden Sie neben Ihrem Personalausweis (alternativ Reisepass plus Meldebescheinigung) noch eine Bescheinigung über eine bestehende gültige Hauptuntersuchung des Fahrzeugs, gegebenenfalls den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) sowie eine persönliche eidesstattliche Versicherung wegen des Verlusts brauchen. Eine etwaige Diebstahlanzeige ist für den Neuantrag ebenfalls mitzubringen. Die Kosten für die Wiederbeschaffung sind ebenfalls je nach Behörde unterschiedlich, Sie sollten mit bis zu 50 Euro rechnen. Die neuen Papiere können Sie dann in der Regel gleich mitnehmen.
Dürfen Sie ohne Fahrzeugschein fahren?
Nach seinem Verlust sollten Sie den neuen Fahrzeugschein immer bald in Angriff nehmen. Denn wer ohne gültigen Schein fährt, der ja Angaben zu Ihnen und dem Fahrzeug enthält, kann im Zweifelsfall mit zehn Euro Verwarnungsgeld rechnen. Eine Kopie reicht hier übrigens nicht, der Fahrzeugschein muss im Original vorliegen.