Was passiert, wenn der Unfallgegner nicht versichert war?

Was passiert, wenn der Unfallgegner nicht versichert war?
So kommen Geschädigte zu ihrem Recht, wenn der Unfallgegner keine Kfz-Haftpflicht hat.
Eigentlich muss jeder Autofahrer eine Kfz-Haftpflicht haben. Wenn sie beim Unfallgegner fehlt, sind Ihre Ansprüche trotzdem nicht ganz verloren.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eigentlich gesetzlich vorgeschrieben
Manchmal läuft es doppelt schief: Zum Beispiel, wenn ein anderes Fahrzeug in Ihres fährt, die Schuldfrage zwar klar beim anderen liegt – dieser jedoch keinen Versicherungsschutz hat. Solche Fälle sind in Deutschland zwar selten, aber auch hierzulande gibt es manchmal Fahrzeuge ohne Kfz-Haftpflicht, etwa, wenn der Unfallgegner seine Beiträge nicht mehr zahlen konnte. Und auch wenn ein Auto aus dem Fuhrpark im Ausland unterwegs ist, kann das passieren, obwohl sowohl in Deutschland als auch der EU eigentlich eine gesetzliche Pflicht für eine Kfz-Haftpflicht besteht und bei Zuwiderhandlung empfindliche Strafen bis hin zur Freiheitsstrafe drohen.
Wohin wendet man sich, wenn der Unfallverursacher nicht versichert war?
Theoretisch muss der Unfallverursacher, sofern er keine Haftpflichtversicherung hat, selbst für den Schaden haften. Das Problem dabei: Oft hat er nicht das nötige Geld dafür. Dann bleibt der Geschädigte mitunter auf seinen Kosten sitzen. Hier ist eine mögliche Anlaufstelle der Verein der Verkehrsopferhilfe e.V. Er kann aus dem Fonds der deutschen Haftpflichtversicherer schöpfen und ist auch der erste Ansprechpartner, wenn Sie innerhalb der EU in einen Unfall geraten, bei dem der andere Fahrer nicht versichert war. Das gilt übrigens generell ebenso, wenn der Unfallgeschädigte ein Fußgänger oder Radfahrer ist.
Woher kommt das Geld für die Schadensregulierung unversicherter Unfallverursacher?
Die Verkehrsopferhilfe kümmert sich dann um die Schadensregulierung und holt sich anschließend den gezahlten Betrag vom Garantiefonds des jeweiligen Landes zurück. Maßgebend ist immer das Land, aus dem der Unfallverursacher ohne Versicherungsschutz kommt. Neben allen EU-Staaten haben außerdem Norwegen, Island und Liechtenstein eine entsprechende Entschädigungsstelle sowie einen Fonds. Das Verfahren kann speziell, wenn es um einen Unfall im Ausland geht, zwar etwas dauern, aber letztlich hat man damit gute Chancen, die gleiche Regulierung zu bekommen wie wenn der Unfallgegner haftpflichtversichert gewesen wäre. Wichtig: Da immer das Recht des Landes gilt, in dem der Unfall passiert ist, sollte man bei Reisen ins Ausland den europäischen Unfallbericht parat haben.