Was Sie tun sollten, wenn Sie einen Hund oder eine Katze angefahren haben

Was Sie tun sollten, wenn Sie einen Hund oder eine Katze angefahren haben
Von Haftung bis Unfallflucht: Das müssen Sie über Verkehrsunfälle mit Haustieren wissen.
Verkehrsunfälle mit Haustieren passieren immer wieder. Doch gelten hier andere Maßstäbe als bei einem Wildunfall?
Müssen Sie den Unfall mit Hund oder Katze melden?
Es sind nicht nur Wildscheine oder Rehe, die Autofahrern, auch jenen aus dem Fuhrpark, unvorhergesehen vor das Fahrzeug laufen können. Entlang der Straßen sieht man auch immer wieder Hund und Katzen, die offenbar mit einem Auto kollidiert und dann gestorben sind. Für die Fahrer ist ein solcher Unfall einerseits ein schreckhaftes Erlebnis. Andererseits stellt sich die Frage: Was mache ich jetzt? Halte ich an oder fahre ich weiter? Muss ich jemanden informieren? Und gibt es eigentlich Haftungsfragen zu beachten?
Es gibt keine generelle Pflicht, jeden Unfall mit einer Katze oder einem Hund zu melden. Dennoch sollte man bedenken, dass Haustiere einen Besitzer haben und sowohl geliebt als auch vermisst werden. Deshalb ist es grundsätzlich eine Frage der Fairness und des Mitgefühls, den Unfall zum Beispiel der Polizei zu melden. Speziell, wenn das Tier an der Unfallstelle eine Gefahr für andere Autofahrer darstellt. In dem Moment haben Sie die Pflicht, die Polizei zu informieren.
Warum Tierquälerei und Fahrerflucht zum Thema werden können
Falls das Tier noch lebt, sollten Sie einen Tiernotarzt zu verständigen. Passen Sie beim Anhalten jedoch auf, dass Sie sich selbst nicht durch eine ungünstige Stelle an der Straße oder durch das Tier (z.B. Bisse) in Gefahr begeben. Setzen Sie vor einem etwaigen Aussteigen unbedingt den Warnblinker, ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck auf. Sie selbst dürfen das Tier übrigens nicht von seinen Schmerzen "erlösen", diese Entscheidung muss ein Tierarzt treffen.
Wenn das Tier verletzt ist und Sie kümmern sich nicht darum, dass es versorgt wird und weniger leidet, kann das als Tierquälerei gewertet werden und in einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro münden. Außerdem sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass es Fälle gibt, in denen das Entfernen vom Unfallort mit einem Haustier im Einzelfall als Fahrerflucht gewertet wird. Es empfiehlt sich daher immer, die Polizei zu informieren und dort nachzufragen, bevor Sie weiterfahren. Für Tierhalter wichtig zu wissen ist außerdem: Sie haften, wenn Ihr Tier einen Unfall mit Sach- oder Personenschaden verursacht.