Wie Sie bei einem Umzug trotzdem Ihr Kennzeichen behalten

Wie Sie bei einem Umzug trotzdem Ihr Kennzeichen behalten
Wer in eine andere Stadt zieht, kann das Auto mit den alten Nummernschildern ummelden. So geht's.
Zum Beispiel von Hamburg nach München ziehen und trotzdem das HH im Kennzeichen behalten: Das geht seit einigen Jahren. Was dabei wichtig ist.
Warum das alte Nummernschild in der neuen Stadt Vorteile hat
Bei einem Umzug gibt es viele Behördengänge zu erledigen. Dazu gehört, dass man sich selbst und sein Auto ummelden muss. Seit 2015 hat sich hier für Autofahrer, also auch die im Fuhrpark, allerdings eine Sache geändert: Die neue Adresse muss zwar immer in der Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein) eingetragen werden. Aber auch wer den kompletten Zulassungsbezirk oder das Bundesland wechselt, hat es auf Wunsch deutlich leichter. Es ist nicht mehr nötig, sein altes gegen ein Kfz-Kennzeichen der neuen Stadt einzutauschen.
Alles, was Sie dafür tun müssen, ist, Ihr Auto nach dem Umzug umzumelden. Im Grunde ist das sogar die unkompliziertere und günstigere Lösung. Denn wenn Sie ein neues Kennzeichen beantragen, müssen Sie neue Schilder sowie eine neue Feinstaubplakette bezahlen. Auch ein etwaiges Wunschkennzeichen würde eine neue Gebühr verursachen. Außerdem müssen sowohl Zulassungsbescheinigung Teil I als auch Teil II neu ausgestellt bzw. berichtigt werden.
Was brauchen Sie, um das alte Nummernschild zu behalten?
Bedingung, um das alte Kennzeichen zu behalten ist, dass Sie das der Zulassungsstelle am neuen Wohnort unverzüglich mitteilen. Die alten Nummernschilder müssen Sie dafür nicht mitbringen. Vorzulegen sind hingegen Ihr Ausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein), die eVB-Nummer, der aktuelle TÜV-Bericht sowie ein Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Wann ist die Kennzeichenmitnahme nicht möglich?
Selbst wenn Sie am neuen Wohnort einen Halterwechsel vornehmen, beispielsweise von sich auf Ihren Ehepartner, kann das Kennzeichen des alten Wohnortes seit 2019 bleiben. Dafür ist es wichtig, dass das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt noch angemeldet ist. Wer es vorübergehend abgemeldet hat, braucht ein neues Kennzeichen. Auch bei einem Fahrzeugwechsel müssten Sie seine Anmeldung und den Übertrag des alten Kennzeichens gleichzeitig vornehmen, damit das sofort funktioniert. Alternativ müssten Sie sich Ihr altes Nummernschild als Wunschkennzeichen reservieren lassen, bis das neue Fahrzeug da ist. Außerdem kann Ihr Kennzeichen nur einmal mit über eine Bezirksgrenze ziehen. Wenn Sie also von Köln nach Würzburg und dann nach Dresden ziehen, kann spätestens in Dresden das Kölner Kennzeichen nur noch entwertet eine sentimentale Erinnerung sein. Ihr Auto trägt dann ein DD.