Wie Sie nachträglich Geld von der Kfz-Versicherung zurückbekommen

Wie Sie nachträglich Geld von der Kfz-Versicherung zurückbekommen
Die Kfz-Versicherung ist teuer. Doch wer weniger gefahren ist als gedacht, kann sparen.
Je nach Tarif kann es sich lohnen, dem Versicherer mitzuteilen, wenn man im laufenden Jahr plötzlich doch eine deutlich geringere km-Laufleistung hat.
Alle Sparmöglichkeiten bei der Kfz-Versicherung ausschöpfen
Sparpotential ist bei der Kfz-Versicherung immer willkommen. Das geht zum einen, indem Sie für die Fahrzeuge im Fuhrpark regelmäßig die aktuellen Versicherungsangebote vergleichen, nicht mehr benötigte Leistungen wie eine Vollkasko streichen und gegebenenfalls den Vertrag wechseln. Zum anderen können Sie sich von Ihrem Versicherer im laufenden Jahr Geld zurückholen. Doch das ist vielen Autofahrern gar nicht bewusst.
Der Kilometerstand kann viel ausmachen
Das wird vor allem für diejenigen wichtig, die während der Corona-Pandemie auch in diesem Jahr viel im Homeoffice gearbeitet haben und deshalb das Fahrzeug kaum oder zumindest deutlicher bewegt haben. Relevant ist das für Versicherungsverträge, bei denen Sie eine bestimmte Jahreskilometerleistung angegeben haben. Hier sollten Sie abgleichen, wie sehr Sie aktuell von dieser Zahl abweichen und dann handeln. Denn 5000 Kilometer weniger können schnell mal zehn Prozent weniger Beitrag ausmachen. Immerhin gehen Versicherer ja davon aus, dass Sie eine reduzierte Unfallgefahr haben, wenn Sie weniger fahren. Speziell frühere Vielfahrer, die nun plötzlich vor allem im Homeoffice arbeiten, profitieren. Wer früher 40.000 Kilometer fuhr und es jetzt nur noch auf 20.000 im Jahr bringt, kann je nach Vertrag und Anbieter mit deutlich über hundert Euro Erstattung rechnen.
Versicherungen erstatten sehr unterschiedlich
Wie die Versicherungen damit umgehen, ist jedoch sehr individuell. Einige erstatten den Beitrag auch rückwirkend entsprechend der tatsächlich gefahrenen Kilometer, andere erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Veränderung melden. Wie hoch genau die Erstattung ausfällt, ist sehr verschieden und hängt unter anderem auch von Punkten wie Ihrer Schadenfreiheitsklasse ab. In jedem Fall sollten Sie nachfragen bzw. Ihre Vertragsbedingungen checken. Am besten, Sie melden die tatsächlich gefahrenen Kilometer online oder per E-Mail. Umgekehrt gilt übrigens ebenso, dass Sie dem Versicherer melden müssen, wenn Sie feststellen, dass Sie plötzlich statt der angegebenen 5000 Kilometer jährlich doch 15.000 Kilometer zurücklegen.