Feinstaubplakette und Umweltzone Stuttgart

Jetzt ist es amtlich: Ab heute, dem 1. März können Autobesitzer,
die mit ihrem Fahrzeug nach Stuttgart fahren wollen, eine
Feinstaubplakette erwerben.
Stuttgart atmet auf...
Die gibt es je nach Entgiftungsgrad und Fahrzeugkategorie Diesel oder Benziner in den Ampelfarben Rot, Gelb und Grün. Bei jedem Auto, das ab dem 1. Juli dieses Jahres in die „Umweltzone“ Stuttgart fährt, soll gut sichtbar eine dieser drei Plaketten auf der Windschutzscheibe kleben.
Alle weiteren und dringend notwendigen Infos zur Feinstaubplakette findet man auf der Website der Stadt Stuttgart, wo es heißt „Stuttgart atmet auf.“
Informationen knappDort erfährt man „Wie und wo bekommt man ein Plakette?“ und „Was kostet eine Plakette“. Mehr nicht. Zu Punkt eins: „Unter Angabe der Halterdaten und des Kfz-Kennzeichens“ kann die Plakette beim Amt für öffentliche Ordnung beantragt, auf KFZ-Zulassungsstellen sowie bei Dekra-, TÜV- und GTU-Ausgabestellen abgeholt werden.
Zu Punkt zwei: Sie kostet sechs Euro. Wer keine Plakette bekommt und daher nicht mehr in der Umweltzone Stuttgart fahren darf, weil sein Auto die geforderten strengen Abgasnormen nicht erfüllt, „ sollte sein Fahrzeug um- beziehungsweise nachrüsten.“
Klassiker müssen draußen bleiben
Dann folgt der Satz: „Grundsätzlich sind nur wenige Ausnahmen möglich, die aber noch nicht bekannt sind.“ Das heißt, dass derzeit Automobil-Klassiker mit H-Kennzeichen und Benziner mit geregeltem Katalysator nach Euro 1-Norm ab dem 1. Juli draußen bleiben müssen – und auch nicht zur Stadt raus dürfen!
Doch es gibt noch mehr absurde verkehrstechnische und ökonomische Folgen, an welche die Stuttgarter Feinstaubjäger, so scheint es im Augenblick, nicht im geringsten gedacht haben:
- Die meisten Oldtimer mit H-Kennzeichen können nicht mit einem elektronisch geregelten Katalysator der Euro 2-Norm ausgerüstet werden, sowohl aus technischer wie auch aus verkehrsjuristischer Sicht, da nach dem Umbau die für das H-Kennzeichen erforderliche Originalität nicht mehr gewährleistet ist.
- Sollen tatsächlich, wie es im Augenblick der Fall ist, Klassiker mit H-Kennzeichen und Kat-bestückte Youngtimer vom Fahrverbot betroffen sein, bleibt für viele KFZ-Werkstätten die Kundschaft aus. Hierbei wären die Klassiker-Center von Porsche in Zuffenhausen und von Mercedes in Fellbach ebenso betroffen wie kleine Spezialbetriebe, Reifenhändler und Discounter wie ATU und Pit Stop. Klassiker-Meetings in Ludwigsburg oder beim Mercedes-Museum fallen aus oder werden in die Provinz verlegt.
- Nochmals KFZ-Handel: Hier sind derzeit die Verkaufspreise für Gebrauchtwagen älteren Datums (Euro 1? Euro 2? Kat nachrüstbar? Rußfilter?) kaum mehr festzulegen, wenn dafür überhaupt noch ein Markt besteht. Das Gleiche gilt auch für Privatleute, die ihren Wagen bis heute tadellos in Schuss gehalten haben und jetzt auf die dumme Idee kommen, diesen zu verkaufen.
- Richtig grotesk wird die Situation für jene plakettenlose Automobile und deren Fahrer, die gar nicht in die Stadt hinein, sondern zu deren Vorteil sogar hinaus, zu IKEA oder in’s Gärtle (kleiner Garten) wollen. Für viele Stuttgart-Bewohner in den umliegenden Randgemeinden liegt die rettende Autobahn oder Landstraße nur wenige hundert Meter von ihrer Wohnung entfernt. Ohne Plakette riskieren sie auf der kurzen Fahrt dorthin ein 40-Euro-Bußgeld plus einen Strafpunkt in Flensburg.
- Was müssen (internationale) Gäste tun, die mit ihrem Automobil die kulturelle Umweltzone Stuttgart (Staatsoper, Staatsgalerie, Wilhelma-Zoo, Mercedes-Museum, Kunsthaus etc.) besuchen, und keine Feinstaubplaketten an den Scheiben ihrer Wagen kleben?
- Derzeit gilt: Wer mit einem plakettenlosen Automobil anreist – Einheimischer oder Tourist –, darf das Zonengebiet Stuttgart nicht befahren. Reichen vor den Grenzstellen die Parkplätze aus? Gibt es überall geeignete Park and Ride-Stationen?
- Schließlich drängen nicht nur unbelehrbare Pendler und kaufwütige Provinzler mit ihren Feinstaubschleudern in die Stuttgarter Innenstadt, sondern auch Gewerbetreibende, die unter Umständen in ihren Sprintern und Ducatos wichtige Dinge, zum Beispiel Lebensmittel oder die Post, transportieren. Gibt es für plakettenlose Kleintransporter und Lastwagen im Lieferverkehr Umladestationen auf Fahrradkuriere? Wir erinnern uns: „ Grundsätzlich sind nur wenige Ausnahmen möglich.“
- Falls es tatsächlich bei einigen der oben genannten Fällen zu Sonderregelungen kommt, wächst die Verwaltungsflut zu einer Tsunami-Welle. Nehmen wir als Beispiel die Fahrt eines plakettenlosen Autos in die Werkstatt, die im Zonengebiet liegt. Wie geht das? Nach schriftlichem Antrag? Nach eidesstattlicher Bedarfserklärung durch den Fachbetrieb? Mit Umweltzonen-Transfer-Gutachten eines geprüften Sachverständigen? Oder hilft ein Umweltzonen-Freifahrt-Bonusheft (drei plakettenlose Fahrten für 30 Euro) weiter?
Was bleibt also zu tun? Fragen wir doch die Fachleute in Stuttgart:
Amt für öffentliche Ordnung Stichwort: Feinstaub 70161 Stuttgart Fax: (0711) 216-8153, -8154, -5168 E-Mail: feinstaub@stuttgart.de