
Was sich dieses Jahr für Autofahrer geändert hat
Neues Jahr, neue Änderungen für Autofahrer. Wir fassen zusammen, was ab diesem Jahr gilt.
Was sich dieses Jahr für Autofahrer geändert hat
Neues Jahr, neue Änderungen für Autofahrer. Wir fassen zusammen, was ab diesem Jahr gilt.
Wer 1971 oder später geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein hatte, musste das Dokument bis zum 19.1.2025 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen.
Ab 2025 ändern sich die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung.
Rund 13 Millionen Autofahrer sind davon betroffen. Für über ca. 7,4 Millionen gelten 2025 höhere Einstufungen, 5,4 Millionen Autofahrer profitieren von besseren Typklassen.
2025 ändern sich für viele Haftpflicht- und Kasko-Versicherte die Regionalklassen.
4,7 Millionen profitieren von der Regionalstatistik, rund 9,4 Millionen nicht.
Seit dem 1.1.2025 ist die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft getreten. Mit dem beschlossenen Klimapaket der Ampelkoalition steigt der Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne.
Laut Berechnungen des ADAC ergibt dies für 2025 eine CO2-Abgabe von ca.15,7 Cent pro Liter bei Benzin und ca. 17,3 Cent pro Liter Diesel.
Auch 2025 können E-Auto-Besitzer wieder THG-Zertifikate verkaufen.
Ab dem 2. April 2025 wird für Reisende aus der Europäischen Union und anderen visumfreien Ländern eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Großbritannien verpflichtend. Die Gebühr für die Antragstellung beträgt 10 britische Pfund (etwa 11,85 Euro) und kann nur per Kreditkarte bezahlt werden.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Erstzulassung von Motorrädern nur noch gestattet, wenn sie mindestens der Euro-Norm 5+ entsprechen.
Mit dem 1. Januar 2025 endet auch eine Übergangsfrist für Reifen. Reifen mit der DOT-Nummer (Reifenalter) bis einschließlich 31.12.2019 können weiterhin noch mit dem Prinzip der Herstellerfreigabe gefahren werden. Wer jüngere Reifen aufzieht und dabei von den Spezifikationen im Fahrzeugschein abweicht, muss zur Einzelabnahme.
Seit Januar 2025 ist die Brennerautobahn (A13) auf dem österreichischen Abschnitt zur Dauerbaustelle geworden. Auf der Luegbrücke ist der Verkehr meist nur einspurig pro Richtung möglich.
Mit dem Free-Flow-System ("Flux-libre") ersetzt Frankreich seine Mautstationen. Seit Dezember 2024 gilt dies auch auf der A13/A14 zwischen Paris und Caen. Weitere Strecken sollen 2025 folgen. Beim Free-Flow-System wird das Kennzeichen automatisch erfasst, die Maut muss innerhalb von 72 Stunden beglichen werden – online, am Automaten oder im Shop. Praktisch für Vielfahrer: die Mautbox, die Beträge direkt abbucht. Verpasst man die Frist, drohen Strafen bis zu 375 Euro.