Ab 9. November sieht der Bußgeld-Katalog teilweise empfindlich höhere Strafen vor.
Ab 9. November sieht der Bußgeld-Katalog teilweise empfindlich höhere Strafen vor.
Viele Bußgelder steigen ab 9. November um ein Vielfaches. Beispiel: Auto- und Motorradfahrer, die beim Abbiegen Fußgänger gefährden, zahlen bald 140 statt 70 Euro, bekommen einen Punkt und einen Monat Fahrverbot. Radfahrern drohen in diesem Fall 70 Euro und ein Punkt.
Wer eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt behindert, muss ab 9. November mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bislang kamen Falschparker mit 35 Euro und ohne Eintrag ins Verkehrszentralregister davon.
Auch Temposünder zahlen mehr: Wer sich innerorts mit 20 km/h zu viel blitzen lässt, zahlt künftig 70 statt 35 Euro. Bei einer Überschreitung von 41 bis 50 km/h sind es 400 statt bislang 200 Euro. Außerdem ist in diesem Fall mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot zu rechnen.
Das Bußgeld für unnötiges Verursachen von Lärm oder belästigendes Hin- und Herfahren kostet künftig 100 statt bislang 20 Euro.
Wer sein Auto unbefugt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz abstellt, muss ab 9. November 55 statt der bisherigen 35 Euro abdrücken.
Für Lkw-Fahrer gilt beim Rechtsabbiegen in einer Ortschaft künftig Schrittgeschwindigkeit. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen.
Wer im allgemeinen Halteverbot parkt, kommt nicht mehr mit einer 15-Euro-Strafe davon. Stattdessen kostet das Vergehen ab 9. November 55 Euro.
Autofahrer, die Geh- und Radwege oder den Seitenstreifen befahren, zahlen künftig 100 statt bislang 25 Euro Bußgeld.
Wer seinen Verbrenner unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrische Fahrzeuge oder Carsharing vorgesehenen Parkplatz abstellt, muss damit rechnen, mit 55 Euro zur Kasse gebeten zu werden.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie dazu nutzt, selbst schneller vorwärts zu kommen, zahlt ab 9. November zwischen 200 und 320 Euro und kann sich auf einen Monat Fahrverbot einstellen.
Der ADAC teilt mit, die erhöhten Bußgelder zu begrüßen, weil sie nicht mit einer Verschärfung der Fahrverbotsgrenzen einhergehen. Der Verband äußert aber auch Kritik und fordert, den Bußgeldkatalog zu überarbeiten. Der Wunsch des ADAC: "Je stärker die Gefährdung anderer, umso schärfer die Sanktion."