Die richtige Versicherung für Campingbusse

Schon ein kleiner Schaden kann langfristig teuer werden – dann nämlich, wenn der Schadenfreiheitsrabatt in den Keller rauscht. Das können Sie tun.
- Schadenfreiheitsklasse
- Unterschied und Einfluss Pkw-Versicherung
- Versichern als Zweitfahrzeug
- Schäden vermeiden
Warum eigentlich kein Campingbus? Die ausgebauten Kastenwagen der Sechs-Meter-Klasse sind ebenso stadt- wie reisetauglich, und mit ein wenig gutem Willen funktionieren sie im Alltag als Pkw-Ersatz. Campingbusse werden zwar als Campingfahrzeuge zugelassen und versichert, doch der Versicherungsvertrag des bisherigen Pkw kann übernommen werden. Alles im grünen Bereich also, solange kein Schaden verursacht wird – und selbst der ist kein Weltuntergang, schließlich ist der Bus ja haftpflichtversichert. Oder?
Schadensfreiheitsklasse
Die Entscheidung für einen Versicherer wird oft nach dem günstigsten Beitrag gefällt, kaum jemand zieht die umfangreichen Versicherungsbedingungen mit ins Kalkül. Mit etwas Pech jedoch kann schon ein einziger Schaden jahrzehntelange Mehrkosten nach sich ziehen.
Ausgehend vom höchsten SF-Rabatt (Schadenfreiheits-Rabatt), dauert es bei Campingfahrzeugen je nach Versicherer zwischen acht und 20 Jahren, bis – ein weiterer schadenfreier Verlauf vorausgesetzt – die ursprüngliche Schadenfreiheitsklasse wieder erreicht wird.
Rühmliche Ausnahmen sind die von Horbach angebotenen Verträge der Helvetia, wo bereits nach einem Jahr wieder der günstigste Tarif erreicht wird. Noch besser kann es die von Versicherungsmakler Schwarz offerierte Württembergische Versicherung für Campingfahrzeuge, bei der ein einzelner Schaden in der besten SF-Klasse nicht zu einer Rückstufung führt.
Unterschied zu und Einfluss auf Pkw-Versicherung
Beim Vergleich der Campingbus-Versicherung mit den Haftpflichtverträgen für Pkw fällt auf, dass hier bis zum Erreichen der günstigsten Klasse zwar länger unfallfrei gefahren werden muss, im Falle eines Schadens aber auch eine geringere Rückstufung vorgenommen wird. Nach einem Unfall braucht es zwischen zehn und 15 Jahren, um wieder den Bonus des Höchstrabatts zu bekommen. Einige wenige Gesellschaften bieten für den Pkw-Bereich sogar sogenannte Rabattretter an. Gegen einen Beitragsaufschlag bleibt damit in der höchsten SF-Klasse ein Schaden ohne Konsequenzen.
Problematisch wird es, wenn nach einem Schaden mit dem Campingbus der Versicherungsvertrag wieder für einen Pkw genutzt werden soll. Denn die Rabattrückstufung erfolgt nach dem aktuell versicherten Risiko und wirkt sich auch bei einem Wechsel aus. Wer also nach einem selbst verschuldeten Schaden mit seinem Campingbus in eine deutlich schlechtere SF-Klasse rutscht, bleibt in der niedrigen Einstufung. Auch, wenn er später wieder auf einen Pkw wechselt. Im schlechtesten Fall wird er wieder fast als Anfänger eingestuft.
Doch gibt es Möglichkeiten, den Schaden gering zu halten, denn eine Neueinstufung erfolgt erst zum nächsten Kalenderjahr. Wird der Vertrag bis zum Jahresende wieder auf einen Pkw umgeschrieben, erfolgt die Neuberechnung der SF-Klasse nach dem Pkw-Tarif. Bleibt der Tarif für Campingfahrzeuge bestehen, wird entsprechend dieser Bedingungen verfahren. Der Unterschied kann im konkreten Fall ganze acht Rabattstufen ausmachen. Daran ändert auch ein Wechsel des Versicherers nichts, wie die Agentur RMW betont.
Versicherung als Zweitfahrzeug
Wer von vornherein seinen Pkw-Vertrag sichern will, sollte überlegen, den Campingbus als Zweitfahrzeug zu versichern. Wird der Pkw später abgemeldet, kann dieser Vertrag je nach Versicherung zwischen sieben und zehn Jahren ruhen, ohne dass der bisherige SF-Rabatt verloren geht.
Allerdings sind die Regeln für die Rückstufung nicht für alle gleich. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Versicherungsbedingungen. In der Regel wird dem Versicherungsnehmer übrigens vor Jahresablauf die Möglichkeit gegeben, den Schaden selber zu bezahlen, um damit die Prozente zu erhalten. Das kostet zwar erst einmal Geld, kann aber bei einem weiteren schadensfreien Verlauf den Tarif niedrig halten.
Schäden vermeiden
Der klassische Haftpflichtschaden bei Reisemobilen entsteht beim Rückwärtsfahren, weiß Versicherungsagent Alexander Schwarz aus Erfahrung. Auch was zuerst nach einer Bagatelle aussieht, kann teuer werden. Selbst wenn nur die Stoßstange eines Pkw touchiert wird, können integrierte Sensorik und Elektronik eine Reparatur in Höhe mehrerer tausend Euro nach sich ziehen. Ein Risiko, das leicht vermieden werden kann, wenn man eine Rückfahrkamera verwendet ( So funktioniert die Nachrüstung einer Rückfahrkamera im Campingbus). Noch besser: Sie lassen sich beim Rückwärtsrangieren einweisen. Dass dabei die Verständigung funktionieren und steter Sichtkontakt bestehen sollte, versteht sich von selbst.