Maximalgeschwindigkeit bei Dachaufbauten & Co.

Dachaufbauten und außerhalb des Mobils befestigtes Zubehör sind bei Wind und Wetter starken Belastungen ausgesetzt. Daher legen viele Anbieter Maximalgeschwindigkeiten für ihre Produkte fest.
- Fahrradträger
- Fenster/Hauben
- Klimaanlagen/Lüftungsgitter
- Markise
- Solaranlage
- Sat-Anlage
- Aufstelldach
Der Sternenhimmel scheint durch die extragroße Dachhaube, die Satellitenantenne garantiert für den störungsfreien Fernsehempfang am Abend. Fahrradträger, Markise, Solaranlage, Dachboxen und einiges mehr sorgen dafür, dass man auf viele Annehmlichkeiten nicht verzichten muss. Teils ist dieses Zubehör fest montiert, teils für die Urlaubsfahrt temporär befestigt – in jedem Fall aber außerhalb der schützenden Kabine angebracht.
Was bei der Sichtüberprüfung im Stand fest und stabil wirkt, ist dennoch den Einflüssen von Wind, Wetter und Straßenzustand ausgesetzt. Wer einen Eindruck davon gewinnen möchte, welche Kräfte auf Anbauteile wirken, der lege bei höherem Tempo einmal seinen Arm auf dem Rahmen des geöffneten Seitenfensters ab. Schon bei mittlerer Geschwindigkeit sind Winddruck und durch Seitenspiegel verursachte Verwirbelungen spürbar. Während das Fenster schnell wieder hochgefahren werden kann, sind An- und Aufbauten dieser Belastung stetig ausgesetzt. Mehr noch: Böen erreichen leicht das Doppelte der vorherrschenden Windgeschwindigkeit, eine unebene Wegstrecke übt ständig wechselnde Kräfte auf die Befestigung aus.
Schon aus Gründen der Produkthaftung empfehlen viele Anbieter von Anbauteilen reduzierte Höchstgeschwindigkeiten. Schließlich sollen nachträglich angebrachte Anbauten weder zu einer Verschlechterung des Fahrverhaltens führen noch verloren gehen. Die Einschätzung der Belastungsgrenze wirft für Hersteller Probleme auf, immerhin herrschen bei jedem Reisemobil andere Strömungsverhältnisse, die auf das Anbauteil einwirken.
1. Fahrradträger
Was wäre ein Campingurlaub ohne Fahrrad? Sofern zum Verstauen keine Heckgarage zur Verfügung steht, findet der Transport auf außen angebrachten Fahrradträgern statt. Auch wenn die Räder hier im Windschatten mitreisen, sollte man sie während der Fahrt nicht nur mit Krallen, sondern zusätzlich mit Sicherungsgurten befestigen. Zudem ist die Belastbarkeit limitiert, was den Transport schwerer E-Bikes auf reinen Radträgern einschränkt.
Nicht alle Hersteller machen Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit, Euro Carry etwa gibt kein Maximaltempo an, und auch bei den Heckträgern von Thule gibt es keine Limits. Wer einen Fiamma-Träger an einem Kastenwagen montiert hat, sollte Tempo 110 km/h nicht überschreiten. Für Reisemobile mit Fahrradträger gilt eine empfohlene Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.
Die gleichen Limits gelten laut Fiamma übrigens auch, wenn Radträger mit Abdeckhauben versehen sind. Bei den Bike Covern muss man darauf achten, dass keine spitzen Gegenstände ein Einreißen des Materials begünstigen. Sie müssen zudem so gut verschnürt werden, dass sich die Plane nicht aufblähen kann. Bei Eufab ist das empfohlene Höchsttempo für das Kupplungsträger-Modell Jake auf 130 km/h begrenzt, Gleiches gilt für die Fahrradträger von mft.
2. Fenster/Hauben
Natürlich sollten die Fenster während der Fahrt geschlossen bleiben. Bei ordnungsgemäßer Verriegelung von Ausstell- und Schiebefenstern sowie Serviceklappen sieht Dometic keine negativen Auswirkungen des Fahrtwindes bei hohen Geschwindigkeiten. Auch MPK und Thule geben keine Tempolimits an. Anders Remis, für deren Produkte eine empfohlene Reisegeschwindigkeit von 120 km/h festgeschrieben wird.
Auch, wenn in der Zulassungsbescheinigung des Reisemobils eine höhere Geschwindigkeit angegeben wird, gelten jedoch Beschränkungen, wenn Dachfenster und -hauben montiert sind. So verweist Dometic darauf, dass alle großen Hebekippfenster lediglich bis Tempo 130 km/h freigegeben sind. Mikro-, Mini- und Midi-Hekis dagegen verfügen über eine Freigabe bis zu 160 km/h. Dachfenster mit Ventilatoren sind für einen Betrieb bis Tempo 150 ausgelegt. Auf Nummer sicher geht Fiamma, wo für Kastenwagen eine Maximalgeschwindigkeit von 110 km/h gilt; für Reisemobile mit Dachhauben ist mit einem maximalen Vorschub von 90 km/h Reisen statt Rasen angezeigt.
Obacht: Ist das Mobil mit einer Dachhaube ausgestattet, darf es auf einem Autotransporter oder in einem Autoreisezug nur in Fahrtrichtung befördert werden. Selbstausbauer müssen beachten, dass die Dachluke nicht quer eingebaut werden darf, da ansonsten das Scharnier Schaden nehmen kann.
3. Klimaanlagen/Lüftungsgitter
Fest auf dem Dach montierte Klimaanlagen ziehen keine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach sich. Darauf weisen sowohl Dometic und Eberspächer als auch Teleco und Truma hin. Anders sieht der Fall bei der Klimaanlage des kleinen Mannes, dem Lüftungsgitter für Fenster, aus. Reimo schreibt aus Sicherheitsgründen vor, diese vor Fahrtantritt zu entfernen. Auch Westfalia geht von einer Lüftung im Stand aus und verweist auf die bei steigendem Tempo erhöhte Lärmbelästigung. Für den Ausbauer Zooom steht außer Frage, dass Lüftungsgitter an den vorderen Seitenscheiben wegen der Sichteinschränkung herausgenommen werden müssen. Die Pendants an den hinteren Schiebefenstern werden nicht für den Fahrbetrieb außerhalb des Stadtverkehrs empfohlen.
4. Markise
Fast alle Reisemobile und Campingbusse sind mit Markisen ausgerüstet. Thule macht in diesem Zusammenhang keine Tempovorgaben, da die Angriffsfläche des Windes gering ist. Fiamma empfiehlt für Kastenwagen und Reisemobile Höchsttempi von 110 bzw. 90 km/h.
5. Solaranlagen
Die Sonne einfangen und gleichzeitig den Ladestand der Batterie optimieren – Solaranlagen sind nicht ohne Grund beliebt. Büttner sieht keine Notwendigkeit für eine Beschränkung der Geschwindigkeit durch die flachen Solarpanele. Auch die Firmen Lilie und Truma geben im Fall fach- und sachgerechter Montage keine Geschwindigkeitslimits vor.
6. Satellitenanlagen
Fernsehempfang auch an den entferntesten Orten Europas wird durch aufgesetzte Satellitenanlagen gewährleistet. Sowohl für Offsetspiegel als auch für Flachantennen empfiehlt Crystop, die Geschwindigkeit auf 130 km/h zu begrenzen. Generell sollte die abgelegte Antenne zum Heck zeigen. Ein Quereinbau ist bedingt auch möglich – allerdings gilt dann ein Höchsttempo von 100 km/h. Bei einer Verladung auf einen Autoreisezug sollte die Antenne zusätzlich gesichert werden. Tempo 130 gilt auch für die Anlagen von Teleco und ten Haaft, wenn die Sat-Anlage vollständig eingefahren ist. Teleco weist darauf hin, dass bei kleineren 65er Spiegeln auch höhere Tempi bis 150 km/h möglich seien.
Auch bei Dachmontage von Ski- oder Gepäckboxen sollte man sich über Geschwindigkeitsbeschränkungen kundig machen. Selbst bei An- und Aufbauten, für die es seitens der Anbieter keine Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt, muss man sich im Klaren sein, dass die äußeren Bedingungen durchaus Auswirkung auf die in der Regel nachträglich angebrachten Zubehörkomponenten haben. Die Einwirkung von Seitenwind, Verwirbelungen beim Überholen von Lastwagen oder veränderte Strömungsverhältnisse an Talbrücken, Waldschneisen und Tunneln erzeugen Kräfte, die Risiken bergen. Umso mehr, wenn unbemerkt bereits Vorschäden aufgetreten sind.
Nicht ohne Grund fordert Bernd Kirchner, Technischer Leiter bei Fiamma, dazu auf, das Tempo auch abseits der Autobahnen mit Augenmaß zu wählen. Wer auf der Landstraße ein Schlagloch erwischt oder mit „nur” 50 km/h über einen unebenen Bahnübergang rumpelt, mutet dem Fahrzeug eine immense Belastung zu. Nils Ihsen, Vertriebsleiter bei Thule Omnistor, gibt den Rat, selbst nach einem Parkrempler oder einem kleineren Unfall Anbauteile auf Risse an Scharnier oder Halterung zu überprüfen. Immerhin kann die Aufprallenergie Auswirkungen auf die Kunststoffkonstruktion nach sich ziehen. Bei Beschädigungen sollten etwa Dachluken erneuert werden.
Abgerissene Fahrzeugteile gelten laut Straßenverkehrsordnung als verlorene Ladung. Auch wenn niemand anders zu Schaden kommt, droht eine Strafe in Höhe von 35 Euro. Bei einer Gefährdung erhöht sich dieser Betrag auf 60 Euro plus einen Punkt in Flensburg, wird dadurch ein Unfall verursacht steigt das Bußgeld auf 75 Euro. Und natürlich wird man als Verursacher für die Schäden anderer zur Kasse gebeten.
Auf Nummer sicher geht, wer vor der Abfahrt eine komplette Runde ums Reisemobil dreht und sich dabei vergewissert, dass wirklich alles gesichert ist. Sind alle Luken dicht, die Klappen verschlossen und die Fahrräder gesichert? Einen Blick wert ist auch die Klappe des Stromanschlusses, die nur durch Kunststoffstifte arretiert ist und fest angedrückt sein muss, damit der Fahrtwind sie nicht losreißt. Mit einem guten Gefühl kann man dann zur nächsten Etappe starten.
7. Aufstelldächer
Schlafkomfort in Kombination mit kompakten Maßen bieten Aufstelldächer für Campingbusse, die je nach Hersteller vorne oder hinten angeschlagen sind. Doch gleich, welche Konstruktion angewendet wird: Das klappbare Schlafdach hat keine Auswirkungen auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Hymer verzichtet ebenso wie Westfalia Mobil auf Tempobeschränkungen, mahnt jedoch, dass das Aufstelldach während der Fahrt immer sauber und ordnungsgemäß verschlossen sein soll. Auch Reimo schreibt keine Beschränkungen vor, alle neueren Fahrzeuge sind mit einem Windabweiser ausgestattet.
Nach dem Schließen des Daches muss die Dichtung ringsum sauber aufliegen. Bei Dächern mit Gurtverschluss müssen die Gurte gut verzurrt sein – bei Fahrzeugen mit Sicherheitsschloss muss dieses in der zweiten Raste verriegelt und der zusätzliche Sicherheitsgurt eingerastet sein. Zooom gibt für die Umbauten des Nissan NV 200 und des Citroën Jumpy zwar keine Tempolimits vor, empfiehlt jedoch, eine Reisegeschwindigkeit von 130 km/h nicht zu überschreiten.