
Im Winter sind die Wege und Straßen oft verschneit. Doch wer muss den Schnee schippen oder vor der Haustür fegen?
Im Winter sind die Wege und Straßen oft verschneit. Doch wer muss den Schnee schippen oder vor der Haustür fegen?
Wenn der erste Schnee fällt, sollten die Wege geräumt werden. Im Grunde genommen haben die Städte und Gemeinden die Verpflichtung, Schnee und Eis zu beseitigen.
Diese übertragen die Verantwortung, den Zugang zu den Häusern sowie die öffentlichen Gehwege vor den Grundstücken zu räumen und zu streuen, in der Regel auf die Vermieter und Hauseigentümer.
Möchte oder kann der Hauseigentümer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, hat er die Möglichkeit, diese auf seine Mieter zu übertragen. Achtung: Der Einsatz von Streusalz ist verboten! Man darf Sand, Granulat oder Splitt nutzen.
Die Pflicht zum Räumen oder Streuen gilt jedoch auch für andere Wege, wie beispielsweise die zu Garagen, Parkplätzen; aber auch zu den Mülltonnen.
Es genügt, wenn man einen schmalen Weg von ungefähr einem bis eineinhalb Meter Breite frei macht, damit zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können.
In der Regel müssen die Gehwege an Werktagen spätestens um 7.00 Uhr morgens von Eis und Schnee befreit sein. An Sonn- und Feiertagen kann auch erst etwa zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr geräumt und gestreut werden.