Wer muss den Einbürgerungstest machen?

Seit 2008 ist der Einbürgerungstest Voraussetzung für die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft. Sinn des Tests ist zu überprüfen, ob Anwärter auf die deutsche Staatsbürgerschaft genug über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland wissen. Prinzipiell muss jeder den Einbürgerungstest bestehen, der die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchte und nicht durch Geburt oder Abstammung Deutscher ist. Jedoch gibt es einige Ausnahmen.
Wer ist vom Einbürgerungstest befreit?
Personen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, sind vom Einbürgerungstest befreit. Dazu gehören:
- Personen unter 16 Jahren.
- Menschen, die wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt die Anforderungen nicht erfüllen können.
- Wer einen deutschen Schulabschluss besitzt.
- Absolventen eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften.
Wie sieht ein Einbürgerungstest aus?
Beim Einbürgerungstest müssen innerhalb von 60 Minuten 17 von 33 Fragen richtig beantwortet werden, um zu bestehen. Hierbei sind drei Fragen spezifisch für das eigene Bundesland, der Rest befasst sich mit Deutschland allgemein. Die Fragen werden aus einem Fragenkatalog von 300 bundesweiten und 160 bundeslandspezifischen Fragen ausgewählt. Nachdem der Test bestanden wurde, bleibt das Ergebnis unbeschränkt gültig.
Welche weiteren Voraussetzungen zur Einbürgerung gibt es?
Ein bestandener Einbürgerungstest ist jedoch nicht die einzige Voraussetzung, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Laut dem Bundesministerium des Innern und für Heimat müssen Kandidaten für die Einbürgerung:
- Seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben.
- Zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht haben.
- Eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit haben.
- Sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen.
- Grundsätzlich ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (Ausnahmen sind möglich).
- Über mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.
- Die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes für sich selbst und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen vorweisen.
- Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleisten. Insbesondere dürfen sie nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sein.
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat aufweisen.
Zusätzlich zu diesen Bedingungen fallen noch Einbürgerungsgebühren von 255 Euro für jede erwachsene Person und 51 Euro für jedes minderjährige Kind an. In bestimmten Fällen sind Ausnahmen und Erleichterungen bei den Voraussetzungen und Gebühren möglich. Auskunft hierzu und zur Einbürgerung allgemein kann man bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde erhalten.
Welche Rechte erhält man nach der Einbürgerung?
Nach der Einbürgerung erhält man als gleichberechtigter Bürger sämtliche Rechte, die für alle deutschen Staatsbürger gelten. Zunächst einmal ist das Aufenthaltsrecht nun unverwirkbar. Zusätzlich erhält man das allgemeine Wahlrecht für Gemeinde, Bundesland und Bundesebene. Außerdem kann man selbst zum Kandidaten für politische Ämter werden. Ebenfalls hinzu kommen das Recht zur freien Berufswahl und konsularischer Schutz im Ausland. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft gehört man gleichzeitig auch zur Europäischen Union und genießt dadurch Freizügigkeit in Europa. Mit Freizügigkeit ist das Recht auf Einreise und Aufenthalt in den Staaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz gemeint.
Einreise- und Aufenthaltsrecht gilt für Erwerbstätige, aber auch für Nichterwerbstätige, die über genügend Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen. Auch in vielen andere Länder der Welt kann man als EU-Bürger ohne Visum einreisen. Deutsche Staatsbürger erhalten ebenfalls die vom Grundgesetz geschützte Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Und last but not least ermöglicht die deutsche Staatsangehörigkeit den Zugang zum Beamtenstatus.
Einbürgerungstest online
Falls Sie für den Einbürgerungstest üben möchten oder einfach neugierig sind, ob Sie ihn bestehen würden, können Sie dies mit unserem kostenlosen Einbürgerungstest herausfinden.