Digitale Einreiseanmeldung: Das müssen Sie beachten

In vielen Fällen müssen Urlaubsrückkehrer und andere Reisende, die nach Deutschland kommen, die sogenannte Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Wir zeigen, wie es geht und was Sie dabei beachten müssen!
Rückkehrer aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen die Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Wir beantworten alle Fragen dazu!
Seit Ende Juli entfällt die Kategorie der "einfachen" Risikogebiete, es gibt nur noch Hochrisikogebiete, in der Regel Länder oder Regionen mit sehr hoher Inzidenz. Daneben gibt es noch Virusvariantengebiete, in denen Corona-Mutanten dominieren, die bislang in Deutschland nicht oder kaum aufgetreten sind.
Zu den Hochrisikogebieten zählen derzeit auch beliebte Reiseländer wie Spanien und Frankreich. Wer aus solch einer Region nach Deutschland einreist, muss die Digitale Einreise.nmeldung ausfüllen. Dies muss vor Antritt der Rückreise geschehen, andernfalls könnten sich etwa Fluggesellschaften weigern, die Urlauber zu befördern.
Wie funktioniert die Digitale Einreise.nmeldung?
Was ist die Digitale Einreise.nmeldung?
Die Digitale Einreise.nmeldung ist ein Dienst des Robert Koch-Institutes, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei Urlaubsrückkehrern und anderen Einreise.den eine einfache Kontaktverfolgung möglich ist, sollte es einen Corona-Fall geben. Außerdem sollen so die Gesundheitsämter über Einreise.de aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten sowie deren Reisewege informiert werden.Wer muss die Digitale Einreise.nmeldung ausfüllen?
Derzeit (Stand: 12. August) müssen alle Einreise.den aus Hochrisikogebieten oder Virusvariantengebieten die Anmeldung ausfüllen, auch Kinder. Das gilt auch, wenn das jeweilige Land oder die Region aktuell nicht mehr so eingestuft wird, in den vergangenen zehn Tagen jedoch noch Risikogebiet war und sich die Reisenden dann schon dort aufgehalten haben. Reisende aus anderen Regionen müssen sich nicht anmelden.Wie fülle ich die Digitale Einreise.nmeldung aus?
Wichtig: Die Digitale Einreise.nmeldung muss VOR der Rückreise ausgefüllt werden. Einige Beförderer wie z.B. Fluggesellschaften verlangen die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung. Neben den persönlichen Daten werden Impfstatus, Testergebnisse, eventuelle Symptome und Details zur Reise wie z.B. Flugnummer und Sitzplatz abgefragt.
Wer keine Möglichkeit hat, das Formular online auszufüllen, kann sich ein PDF herunterladen und dieses auf dem Postweg versenden. Der Beförderer muss das dann bestätigen. Wer sich nicht anmeldet, muss dies bis 24 Stunden nach Einreise nachholen.Bekomme ich eine Bestätigung.
Ja, nach Abschluss der Anmeldung bekommt man eine Bestätigung im PDF-Format zur Vorlage bei der Einreise.Wird die Digitale Einreise.nmeldung kontrolliert?
Wer mit dem Flugzeug reist, der muss die Anmeldung in der Regel vor Abflug nachweisen, sonst wird man nicht befördert. Bei Auto- oder Zugreisen erfolgt in der Regel eine stichprobenartige Überprüfung.Wie funktioniert die Digitale Einreise.nmeldung?
Über ein Online-Formular werden Details zur Reise abgefragt, anschließend bekommt man eine Anweisung, wie bei der Einreise zu verfahren ist. Das zuständige Gesundheitsamt des Heimatortes wird informiert, um ggf. Quarantäne und Testergebnisse zu kontrollieren.Wie sieht die Digitale Einreise.nmeldung aus?
Das Formular auf der Webseite führt in acht Schritten durch die Anmeldung und fragt die relevanten Daten ab. In unserer Bildershow oben im Artikel sehen Sie, wie die Digitale Einreise.nmeldung aussieht!Welche Angaben muss ich bei der Digitalen Einreise.nmeldung machen?
Neben den persönlichen Daten werden die Eckpunkte der Reise abgefragt: Welches Land/welche Region wurde bereist, auf welchem Weg erfolgt die Einreise nach Deutschland, welcher Flug, welcher Sitzplatz? Außerdem wird nach Symptomen gefragt und dem persönlichen Impf- oder Genesenenstatus und aktuellen Testergebnissen.Welche Bußgelder drohen?
Wer sich nicht ordnungsgemäß anmeldet, der verstößt gegen die Einreise.erordnung und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe ist jeweils abhängig vom Einzelfall, die Rede ist von 1.000 Euro für das Versäumnis bei der Einreise und weiteren 1.000 Euro, wenn die Anmeldung nicht innerhalb von 24 Stunden nachgereicht wird. Je nach Reiseart können sich Beförderer (z.B. Fluggesellschaften) jedoch weigern, Reisende ohne entsprechende Bestätigung mitzunehmen.
Hier geht es zur Digitalen Einreise.nmeldung >>
Wer muss sich bei der Einreise digital anmelden?
Wer aus einem anderen Land einreist, muss sich nicht anmelden. Seit dem 1. August müssen jedoch alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Personen über 12 Jahren bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen können. Ausnahmen gelten etwa für Grenzpendler, berufliche Reisen und Angehörige der Bundeswehr.
Wichtig ist in jedem Fall, sich regelmäßig über den aktuellen Stand der Regelungen zu informieren. Wer wissentlich in ein Hochrisikogebiet reist und anschließend in Quarantäne muss, riskiert Probleme mit dem Arbeitgeber oder den Schulen.
Aktuelle Übersicht der Hochrisiko- und Virusvariantengebiete >>
(Stand 13. August, alle Angaben ohne Gewähr)