Schule verbietet provozierendes Beten

Eine Schule in Wuppertal hat muslimischen Schülern verboten, im Schulgebäude auf bestimmte Art zu beten. Durch offen zur Schau getragene Gebete und rituelle Waschungen in den Schultoiletten hatten sich Mitschüler und Lehrer gestört gefühlt.
Die Schulleitung des Johannes-Rau-Gymnasiums in Wuppertal veröffentlichte ein Schreiben mit entsprechenden Anweisungen. Es ist demnach nicht gestattet, dass muslimische Schüler "deutlich sichtbar beten" und dadurch den Schulbetrieb beeinträchtigen.
Konkret geht es im Schreiben um "rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von entsprechenden Körperhaltungen".
Lehrerinnen und Lehrer sollen Schüler bei entsprechenden Handlungen freundlich auf das Verbot hinweisen, die Namen der Betroffenen feststellen und die Schulleitung auf den Vorfall hinweisen. Dies berichtet die Zeitung "Der Westen".
Die Bezirksregierung in Düsseldorf als Aufsichtsbehörde zeigt Verständnis für das Vorgehen der Schule. "Das Verbot des Betens auf provozierende Art in der Schulöffentlichkeit soll das friedliche Miteinander fördern und den Schulfrieden sichern", sagte Pressesprecherin Dagmar Groß. Das verfassungsmäßige Bildungsgebot und das Funktionieren des Schulbetriebs gehe in diesem Fall gegenüber der Freiheit der Religionsausübung vor.