Bundespolizei vollstreckt am Flughafen Stuttgart sechs Haftbefehle

Die Beamten der Bundespolizei vollstreckten am Wochenende am Flughafen Stuttgart insgesamt sechs Haftbefehle.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Freitagnachmittag (16.05.2025) aus Ankara (Türkei) wurde ein 48-jähriger türkischer Fluggast festgenommen, weil gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen des Tatvorwurfs der Steuerhinterziehung vorlag. Da die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von knapp 3.000,00 EUR nicht geleistet wurde, wurde die Person in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Samstagmittag (17.05.2025) wurde ein türkischer Fluggast bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Istanbul (Türkei) festgenommen. Gegen den 51-Jährigen bestand ein Vollstreckungshaftbefehl seitens der Staatsanwaltschaft Offenburg aufgrund eines Vergehens gegen das Chemikaliengesetz. Nachdem ein Familienangehöriger die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.800,00 EUR übernommen hatte, konnte die Person ihren Flug wahrnehmen.
Am Sonntagmorgen (18.5.2025) kam es im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Izmir (Türkei) zu einer Festnahme eines 61-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Gegen den 61-Jährigen lagen vier Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Rottweil und Konstanz vor, da die Geldbuße nicht bezahlt wurde. Nach Zahlung des Gesamtbetrags in Höhe von insgesamt knapp 520,00 EUR konnte die Person ihren Flug antreten.
Am Samstagmittag (17.05.2025) wurde ein türkischer Fluggast bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Istanbul (Türkei) festgenommen. Gegen den 51-Jährigen bestand ein Vollstreckungshaftbefehl seitens der Staatsanwaltschaft Offenburg aufgrund eines Vergehens gegen das Chemikaliengesetz. Nachdem ein Familienangehöriger die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.800,00 EUR übernommen hatte, konnte die Person ihren Flug wahrnehmen.
Am Sonntagmorgen (18.5.2025) kam es im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Izmir (Türkei) zu einer Festnahme eines 61-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Gegen den 61-Jährigen lagen vier Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Rottweil und Konstanz vor, da die Geldbuße nicht bezahlt wurde. Nach Zahlung des Gesamtbetrags in Höhe von insgesamt knapp 520,00 EUR konnte die Person ihren Flug antreten.
Quelle: Baden-Württemberg