Bundespolizei vollstreckt am Flughafen Stuttgart zwei Haftbefehle

Am Dienstagmorgen (13.05.2025) wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Antalya (Türkei) ein 59-jähriger finnischer Fluggast festgenommen, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgrund von Kennzeichenmissbrauchs vorlag.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 2.000,00 EUR wurde die Person auf freien Fuß belassen.
Am selben Tag kam es im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Trabzon (Türkei) zu einer Festnahme eines 42-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Gegen den 42-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg vor, da die Geldbuße nicht bezahlt wurde. Nach Zahlung der Geldbuße nebst Kosten des Verfahrens in Höhe von insgesamt knapp 80,00 EUR wurde auch diese Person auf freien Fuß belassen.
Am selben Tag kam es im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Trabzon (Türkei) zu einer Festnahme eines 42-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Gegen den 42-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg vor, da die Geldbuße nicht bezahlt wurde. Nach Zahlung der Geldbuße nebst Kosten des Verfahrens in Höhe von insgesamt knapp 80,00 EUR wurde auch diese Person auf freien Fuß belassen.
Quelle: Baden-Württemberg