28-Jähriger geht auf Gleisen spazieren

Karlsruhe: Zeuge verhindert Gefahr im Gleisbereich
Karlsruhe (ots) - Dank eines aufmerksamen Zeugen wurde die Bundespolizei am Montagabend gegen 18:30 Uhr auf eine gefährliche Situation aufmerksam. Ein 58-jähriger Mann hatte beobachtet, wie sich eine Person im Bereich des Hinterwiesenwegs, nahe dem Haltepunkt Karlsruhe-Hagsfeld, in den Gleisen aufhielt. Eine sofort entsandte Streife der Bundespolizei konnte den 28-jährigen Mann kurz darauf in der Nähe ausfindig machen. Er hatte die Gleise glücklicherweise bereits verlassen, nachdem er durch das Warnsignal eines herannahenden Zuges aufmerksam geworden war.
Dank der zügigen Reaktion war eine Sperrung der Gleise nicht nötig. Für den 28-Jährigen zieht der Vorfall dennoch Konsequenzen nach sich: Er wird sich wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgrund des unerlaubten Aufenthalts im Gleisbereich verantworten müssen. Ein Verdacht auf eine strafbare Handlung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr konnte vor Ort nicht bestätigt werden.
Die Bundespolizei mahnt in diesem Zusammenhang nochmals zur Vorsicht: Das Betreten von Gleisanlagen ist gemäß der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung untersagt und birgt erhebliche Lebensgefahr. Moderne Züge sind oft kaum zu hören und erreichen hohe Geschwindigkeiten. Ein sicheres Überqueren der Bahngleise ist lediglich an Brücken, Übergängen oder Unterführungen gestattet. Weitere Sicherheitshinweise finden Interessierte unter www.bundespolizei.de. Ein Moment der Unachtsamkeit kann schwerwiegende Folgen haben - Leichtsinn kann Leben kosten!