Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle am Wochenende

Singen: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle bei Grenzkontrollen
Die Bundespolizeiinspektion Konstanz hat am vergangenen Wochenende bei Kontrollen an verschiedenen Grenzübergängen und im Regionalverkehr mehrere Personen mit offenen Haftbefehlen aufgegriffen.
Am Freitagabend, dem 21. Februar 2025, wurde ein 28-jähriger deutscher Staatsbürger am Grenzübergang Bietingen/Thayngen überprüft. Gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn aufgrund eines Strafbefehls über 2.700 Euro wegen Straßenverkehrsgefährdung, der im September 2024 vom Amtsgericht Öhringen erlassen worden war. Der Mann beglich die offene Geldstrafe sofort, wodurch er einer Ersatzfreiheitsstrafe entging, und setzte danach seine Reise fort.
Am darauffolgenden Samstagabend, dem 22. Februar 2025, kontrollierten Beamte am Grenzübergang Gailingen einen 38-jährigen polnischen Staatsbürger. Auch gegen ihn existierte ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz. Das Amtsgericht Bautzen hatte im Dezember 2023 einen Strafbefehl über 2.000 Euro aufgrund eines Vergehens gegen das Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz erlassen. Dieser Betrag wurde von ihm vor Ort bezahlt, und auch er konnte seine Reise fortsetzen.
Anders verlief die Kontrolle am Sonntagvormittag des 23. Februar 2025. Im Regionalexpress 4713, kurz vor dem Bahnhof Engen, trafen Einsatzkräfte der Bundespolizei auf einen 52-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Gegen ihn lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen eines Betrugsdelikts vor, für den das Amtsgericht Öhringen im Oktober 2023 einen Strafbefehl ausgestellt hatte. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er zur Durchführung einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz überstellt.