Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Rielasingen

Gesuchter entgeht Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung offener Geldstrafen
Ein deutscher Staatsangehöriger konnte eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung seiner Geldstrafen vermeiden und seine Reise ungehindert fortsetzen. Am Donnerstagnachmittag, dem 15. Mai 2025, geriet der 33-Jährige am Grenzübergang Rielasingen in eine Kontrolle durch die Bundespolizei.
Als Beifahrer eines Fahrzeugs in das Bundesgebiet einreisend, stellte sich heraus, dass gegen ihn drei offene Vollstreckungshaftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hatte den Mann gleich zweimal gesucht, nachdem das Amtsgericht Wiesbaden in den Jahren 2019 und 2020 jeweils Strafbefehle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgestellt hatte.
Er hatte die Geldstrafen bisher nicht beglichen. Zudem erließ das Amtsgericht Konstanz im Mai 2021 ebenfalls einen Strafbefehl aus demselben Grund, woraufhin auch die Staatsanwaltschaft Konstanz einen Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn ausgestellt hatte.
Der Mann konnte schließlich die ausstehenden Geldstrafen in Höhe von insgesamt 9.700 Euro begleichen und damit einer Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Nach der Zahlung der Strafen durfte er weiterreisen.