Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Rielasingen

Beamte der Bundespolizei haben am Grenzübergang Rielasingen eine Person mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt.
Rielasingen (ots) - Der Mann konnte seine Geldstrafe bezahlen, musste aufgrund eines bestehenden Einreiseverbots jedoch in die Schweiz zurückkehren.
Am Montagabend (19. Mai 2025) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei einen irakischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Rielasingen bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Gegen den 29-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Das Amtsgericht Konstanz hatte gegen den Mann im Juli 2024 einen Strafbefehl wegen eines versuchten Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz erlassen. Die Zahlung der Geldstrafe war er bislang schuldig geblieben.
Der Mann konnte die offene Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro vor Ort bezahlen und damit einer Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Da gegen ihn ein gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik vorlag, verweigerten die Beamten ihm die Einreise und wiesen ihn in die Schweiz zurück.
Am Montagabend (19. Mai 2025) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei einen irakischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Rielasingen bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Gegen den 29-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Das Amtsgericht Konstanz hatte gegen den Mann im Juli 2024 einen Strafbefehl wegen eines versuchten Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz erlassen. Die Zahlung der Geldstrafe war er bislang schuldig geblieben.
Der Mann konnte die offene Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro vor Ort bezahlen und damit einer Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Da gegen ihn ein gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik vorlag, verweigerten die Beamten ihm die Einreise und wiesen ihn in die Schweiz zurück.
Quelle: Baden-Württemberg