Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle in Konstanz

Streifen der Bundespolizei haben bei Kontrollen in Konstanz zwei offene Vollstreckungshaftbefehle festgestellt.
Konstanz (ots) - Während eine Person eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Konstanz antreten musste, konnte die zweite Person die drohende Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung einer Geldstrafe abwenden.
Montagmittag (12. Mai 2025) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen am Fernbusbahnhof Konstanz. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen den 41-Jährigen fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Leipzig vom September 2024 wegen besonders schweren Falls des Diebstahls bisher nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte der Mann die offene Geldstrafe nicht bezahlen, daher brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 55-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Nur kurze Zeit später kontrollierte eine weitere Streife der Bundespolizei einen deutschen Staatsangehörigen am Grenzübergang Konstanz - Paradieser Tor bei der Einreise in das Bundesgebiet. Gegen den 38-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg vor. Das Amtsgericht Duisburg hatte im September 2019 einen Strafbefehl wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Höhe von 1.920 Euro erlassen, die Zahlung ist der bislang schuldig geblieben. Vor Ort konnte er die Geldstrafe bezahlen und seine Reise im Anschluss fortsetzen.
Montagmittag (12. Mai 2025) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen am Fernbusbahnhof Konstanz. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen den 41-Jährigen fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Leipzig vom September 2024 wegen besonders schweren Falls des Diebstahls bisher nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte der Mann die offene Geldstrafe nicht bezahlen, daher brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 55-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Nur kurze Zeit später kontrollierte eine weitere Streife der Bundespolizei einen deutschen Staatsangehörigen am Grenzübergang Konstanz - Paradieser Tor bei der Einreise in das Bundesgebiet. Gegen den 38-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg vor. Das Amtsgericht Duisburg hatte im September 2019 einen Strafbefehl wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Höhe von 1.920 Euro erlassen, die Zahlung ist der bislang schuldig geblieben. Vor Ort konnte er die Geldstrafe bezahlen und seine Reise im Anschluss fortsetzen.
Quelle: Baden-Württemberg